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Bundesgebärmaschinen
15. Dezember 2010
Es ist paradox: Während es zum klassischen propagandistischen Standardrepertoire feministischer Demagogie gehört, zu behaupten, daß patriarchalische Strukturen Frauen zu »Gebärmaschinen« degradieren würden, bewirkt ausgerechnet der gesellschaftliche Erfolg der Allianz von Gender-Feminismus und Bundespolitik eben dies: Frauen sollen zwar dazu bewegt werden, Kinder zu gebären, erziehen sollen diese aber andere, damit Frauen nicht daran gehindert würden, »sich selbst zu verwirklichen«, indem sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und in die Sozialkassen einzahlen. Zu diesem Zweck sollen Familien ihre Kinder möglichst früh in staatliche Obhut geben, und wo die Propaganda dies nicht bewirkt, wird über gesetzlichen Zwang nachgedacht. Elternschaft wird schrittweise auf die Funktionen von Zeugung, Geburt und materieller Verantwortlichkeit reduziert, Bildung und Erziehung aber möchte der Staat immer weniger Amateuren — also den Eltern — überlassen, sondern in professionellen Händen, also den eigenen sehen. Eltern werden so zu bloßen Zeugungs- und Gebärmaschinen, und während die Zeiten, da es als erstrebenswert galt, »dem Führer ein Kind zu schenken«, vorbei sind, scheint es heute das Wunschziel offizieller Politik zu sein, daß Eltern ihre Kinder dem Staat schenken.
Das war nicht immer so. Noch in den siebziger Jahren hieß es aus dem Bundesfamilienministerium*:
Familie hat in unserer Gesellschaft die wichtige Aufgabe, die menschliche Existenz der jungen Generation zu sichern. … Rückzugsmöglichkeiten, die in Notzeiten ein Gefühl der Geborgenheit verschaffen, kann der Staat nicht in gleichem Maße gewährleisten … Der Staat hat durch materielle und immaterielle Hilfen die Familien bei der Erfüllung dieser Aufgabe zu unterstützen und sollte nicht versuchen, möglichst viele Aufgaben der Familie an sich zu ziehen.
Inzwischen hat hier freilich, wie der Rundbrief des »Instituts für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V.« herausarbeitet, ein politischer Paradigmenwechsel stattgefunden hin zu einer weitgehend »entfamilisierten Kindheit«, einer »Institutionenkindheit«. Die noble Zurückhaltung des Staates in Familienfragen ist einer aggressiven »Eroberung der Lufthoheit über den Kinderbetten« gewichen, welche de facto eine Kriegserklärung gegen die familiäre Autonomie ist. Diese wurde zwar nur vom SPD-Generalsekretär Scholz in dieser unverhohlenen Schamlosigkeit ausgesprochen, wird jedoch von einer breiten Phalanx unterstützt, die sich aus allen Bundestagsfraktionen rekrutiert. Mittel der Familienförderung, die den Familien zustünden, welche sie schließlich auch erwirtschaftet haben, werden diesen nicht zurückgegeben, sondern stattdessen für den Ausbau von Krippen, Kindergärten und Ganztagsschulen zweckentfremdet: Die Familien zahlen so für ihre eigene Marginalisierung. Verkauft wird das ganze unter dem Etikett »nachhaltige Familienpolitik«, ein Begriff, den als euphemistisch zu bezeichnen schon wieder ein Euphemismus wäre: Er ist eine glatte Lüge, denn noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik stand die Familienpolitik stärker in Opposition zu den vitalen Interessen der Familien als heute, was sich ja auch in den sinkenden Geburtenzahlen niederschlägt, die solches Nachhaltigkeitsgerede ad absurdum führen.
Während also, wie oben citiert, der Dritte Familienbericht noch die Selbstbescheidung des Staates predigte, bedauert der Elfte Kinder- und Jugendbericht des Ministeriums von 2002 bereits, daß kein »gesellschaftliches Bild von Normalität im Hinblick auf außerhäusliche bzw. anders als privat organisierte Betreuung und Bildung von Kindern … heute ausreichend vorhanden bzw. gültig« sei und verlangt: »Dies durchzusetzen, kann nicht nur Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe sein, sondern ist Aufgabe der Jugendpolitik und darüber hinaus der gesamten Gesellschaftspolitik«. Der Zwölfte Bericht wird noch deutlicher, indem er ein »bürgerliches Familien- und Mutterideal« bedauert, das »die Aufzucht der Kleinkinder im familialen Rahmen vorsieht« und behauptet: »Die Verantwortung dafür, dass Kinder sich positiv entwickeln, kann nicht einseitig der einzelnen Familie übertragen werden; sie muss im Rahmen eines neuen Verständnisses von öffentlicher Verantwortung gemeinsam übernommen werden.« Diese Forderung aber steht im klaren Widerspruch zum Grundgesetz, das feststellt:
»Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.« (Art. 6, Abs. 2)
Zwar wird der Absatz fortgesetzt: »Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.« Daß aber die staatliche Gemeinschaft hier eine Wächterfunktion wahrnimmt, heißt ja gerade nicht, daß sie berechtigt wäre, die Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern selbst wahrzunehmen und damit den Eltern abzunehmen. Der Staat muß die Eltern stützen, er darf ihnen auf die Finger sehen und in Notfällen eingreifen, aber er hat nicht mit ihnen um die Erziehung der Kinder zu konkurrieren. Das von der Bundesregierung postulierte »neue Verständnis von öffentlicher Verantwortung« ist daher grundgesetzwidrig. Es ist nichts anderes als das altbekannte sozialistische Konzept von der Vergesellschaftung der Erziehung.
* Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit (Hrsg.): Die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland (Dritter Familienbericht), Bundestagsdrucksache 8/3120, Bonn 1979, S. 16f.
Alle Citate gemäß dem oben bereits verlinkten Rundschreiben des »Instituts für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e. V.«
Siehe zum Thema auch die Geiernotizen »Unter Wölfen«, »Kinderverstaatlichung«, »Die Hand an der Wiege«, »So schön wie alle Tage Krieg«, »Flaschenpost aus dem Volksheim« und »… denn sie lassen sich formen wie Wachs«.