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Verfolgung in Deutschland
Ein anderes Volk
13. September 2015
mit Nachträgen und Ergänzungen
Jetzt tun sie es also wirklich. Als Bertold Brecht 1953, nach der Niederschlagung der Arbeiteraufstände in der DDR, in seinen »Buckower Elegien« das Gedicht »Die Lösung« notierte, in dem es heißt: »Wäre es da / Nicht doch einfacher, die Regierung / Löste das Volk auf und / Wählte ein anderes?«, da war das noch bittere Satyre. Was immer aber das Hirn eines Satyrikers zu erdenken vermag: Irgendwann wird es von der Realität ein-, wenn nicht gar überholt. Nun ist es also soweit. Die Regierung importiert sich ein neues Volk. Das alte fragt sich einstweilen, ob es nicht brav genug war und was es falsch gemacht hat, daß Mutti es nicht mehr liebt, die sich ihrerseits freilich in ungeahnter Popularität unter den Neuankömmlingen sonnt. Die letzte offizielle Schätzung vor einigen Wochen lag bei 800.000 Migranten per annum, und schon im Moment ihrer Veröffentlichung war klar, daß diese Zahl einzig den Zweck hatte, den Eindruck zu erwecken, daß man mit einigem Sicherheitsabstand im sechsstelligen Bereich bleiben würde. Keiner hatte den Mut, offen mit Millionen zu hantieren. Inzwischen wurde aber auch diese Position beinahe geräuschlos beräumt, es ist nicht mehr zu verbergen, daß man sich im Millionenbereich bewegen wird. Pro Jahr, wohlgemerkt, und auf unbestimmte Zeit. Zahlen, sofern sie jetzt bekanntgegeben werden, sind nur noch auf Tage, Wochenenden, Wochen bezogen; vielleicht hofft man, daß zahllose Bildungsreformen nicht mehr Allzuviele übriggelassen haben, die den Zahlensalat aufs Jahr hochzurechnen vermögen. Sollte der derzeitige Zustrom nicht gebremst werden — zu reden ist allein von 60.000 Personen in den ersten 10 Tagen dieses Monats — wären wir bei jährlich weit über zwei Millionen, und natürlich ist es angesichts der bisherigen offiziösen Verharmlosungen fraglich, ob das nun schon die ganze Wahrheit ist: Allein am Freitag sind — und nur in München — 5.900 Migranten eingetroffen, für das Wochenende wird am Münchener Bahnhof mit 20.000 Personen gerechnet, die keine Rückfahrkarte gebucht haben*.
Citat(e) des Tages LXXIV
20. November 2013
So wie der Staat, was die rein wissenschaftliche Ausbildung betrifft, schon heute in das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen eingreift und ihm gegenüber das Recht der Gesamtheit wahrnimmt, indem er, ohne Befragung des Wollens oder Nichtwollens der Eltern, das Kind dem Schulzwang unterwirft, so muß in noch viel höherem Maße der völkische Staat dereinst seine Autorität durchsetzen gegenüber der Unkenntnis oder dem Unverständnis des einzelnen … .
Adolf Hitler, »Mein Kampf«, München 1943
Mit der Schulpflicht haben die Eltern hinzunehmen, dass der Staat als Bildungs- und Erziehungsträger im Umfang des schulischen Wirkungsfeldes an ihre Stelle tritt, womit ihre Möglichkeit, unmittelbar in eigener Person pädagogisch auf ihre Kinder einzuwirken, auf den außerschulischen Bereich beschränkt wird. Für die Ausfüllung seiner Rolle ist der Staat darauf angewiesen, das Bildungs- und Erziehungsprogramm für die Schule grundsätzlich unabhängig von den Wünschen der beteiligten Schüler und ihrer Eltern anhand eigener inhaltlicher Vorstellungen bestimmen zu können.
Bundesverwaltungsgericht Leipzig, 6. Senat, Urteilsbegründung,
Neumann et al., 11. 9. 2013
Ist es legitim, diese beiden Citate nebeneinanderzustellen, so, wie dies ein aufmerksamer Leser in einer Zuschrift getan hat, und damit die honorigen Leipziger Richter in einem Atemzuge zu nennen mit einem weit weniger honorigen deutschen Diktator?
Man mag das polemisch nennen, man kann aber auch anerkennen, daß auf einen groben Klotz nun einmal ein grober Keil gehört. Und das, was das BVerwG hier vorgelegt hat, ist tatsächlich ein extrem dicker Klotz. Die Parallelen in Form, Inhalt und der Zielsetzung, den Eltern die Reste des Erziehungsrechtes zu entwinden und sie an den Staat zu übertragen, sind offensichtlich und derart erschreckend, daß es nicht nur legitim, sondern geradezu geboten erscheint, dies deutlich aufzuzeigen — einerseits um der verbreiteten allgemeinen Geschichtsvergessenheit entgegenzuwirken, andererseits aber auch mit Verweis auf das obenstehende Motto dieses Blogs (Eph. 5, 11).
Eilmeldung
19. September 2013
Die Kinder der Familie Wunderlich sind nach drei Wochen in Fremdbetreuung wieder bei ihren Eltern. Dies ist heute am Familiengericht Darmstadt in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen worden. Freilich werden sie künftig eine öffentliche Schule besuchen müssen, um den Eltern nicht wieder weggenommen zu werden.
Das Jugendamt wollte auf Zeit spielen und hatte vor Gericht einen Beschluß angestrebt, die Kinder mindestens ein halbes Jahr von ihren Eltern fernzuhalten. Danach hätte es, wie dies regelmäßig in vergleichbaren Fällen geschieht, argumentieren können, daß eine Rückkehr der Kinder in die Familie dem Kindeswohl zuwiderliefe, weil sie sich inzwischen in der Fremdbetreuung eingewöhnt und sozial integriert hätten. Diesem Ansinnen ist das Gericht nicht gefolgt.
Donnerstag: Demonstration in Darmstadt
17. September 2013
Am Donnerstag, dem 19. September, soll um 13.30 Uhr beim Familiengericht Darmstadt ein erster Anhörungstermin zur »Inobhutnahme« der Kinder der Familie Wunderlich stattfinden. Unterstützer der Familie haben von 13 bis 17 Uhr eine Demonstration vor dem Gericht am Mathildenplatz 15 angemeldet. Familie Wunderlich freut sich über alle Unterstützer, die sich einfinden können. Ob die Verhandlung öffentlich oder nichtöffentlich sein wird, ist noch nicht bekannt.
Familienrichter Malkmus hat einstweilen angeordnet, daß »im Hinblick auf angekündigte Demonstrationen und hierbei nicht auszuschließende Tumulte« Polizeibeamte im Gericht bewaffnet sein dürfen. Dies mutet zwar etwas befremdlich an, da christliche Demonstranten in Deutschland bisher noch nie durch Tumulte oder sonstige Gewalttätigkeiten aufgefallen sind, aber trotzdem bittet Familie Wunderlich ausdrücklich um ausschließlich ruhige und besonnene Präsenz.
Zum Termin wird es genau drei Wochen her sein, daß die vier Kinder aus der Familie deportiert wurden. Für ihre Unterbringung werden bis dahin schon Kosten von 13.829,20 € aufgelaufen sein. Das Jugendamt veranschlagt monatlich 19.756 €, also 658,53 € täglich, für die zunächst der Steuerzahler haftet, die das Jugendamt aber versucht, von der Familie beizutreiben.
»… nicht, daß noch die Presse kommt«: Kinderverhaftung in Hessen.
2. September 2013
Wünscht Ihr Euch auch gelegentlich, es würde Feuer vom Himmel fallen? Ich schon. Am Freitag hatte ich kurz den Fall der Heimschul-Familie Wunderlich erwähnt, deren vier Kinder am Donnerstag durch das Jugendamt Darmstadt den Eltern gewaltsam weggenommen wurden, auch hatte ich vor etwa einem Jahr einen Kommentar zum Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch selbiges Jugendamt geschrieben. Durch diesen Entzug war die schier unglaubliche, aber nach deutschem »Recht« eben mögliche Situation entstanden, daß man die Eltern mit internationalem Haftbefehl als »Kindesentführer« gejagt hätte, falls sie mit ihren eigenen Kindern verreist wären. Heute nun habe ich den Bericht des Familienvaters Dirk Wunderlich zu den Geschehnissen vom letzten Donnerstag erhalten, den ich hier stark gekürzt wiedergebe:
Am Donnerstag, dem 29. August 2013, ca. 8.00 Uhr, stürmten mindestens zwanzig Behördenvertreter unser Einfamilienhaus in Wembach bei Darmstadt. Diese bestanden aus zivil gekleideten SEK-Kräften, Gerichtsvollzieher, normalen Polizisten, Abteilungsleiter Jugendhilfe, Mitarbeiterin Jugendhilfe, vom Gericht bestelltem »Verfahrensbeistand« für unsere vier Kinder, vom Jugendamt bestimmtem »Amtspfleger« für unsere Kinder (sieben bis vierzehn Jahre alt) sowie mehreren »professionellen« Erzieherinnen.
Wie Nachbarn uns später mitteilten, hatte sich zuvor ein großer Konvoi in unserer Straße gebildet. Die Kräfte der Spezialeinheit umstellten unser Haus, wozu sie auch durch das Grundstück eines Nachbarn gingen und dessen Beschwerde mißachteten. Schließlich klingelten sie kurz nach acht an der Tür. Mit unseren drei ältesten Kindern waren wir schon seit einer Stunde in ein angeregtes Gespräch vertieft, in welchem wir die verschiedensten Wissensbereiche streiften. Solche Stunden der Wissensvermittlung bringen mehr als hundert Stunden staatlichen Schulunterrichts.
Beim Klingeln um diese Uhrzeit war uns schon klar, daß nun wohl Behördenvertreter vor der Tür ständen. Wir dachten aber, daß es der Amtspfleger für unsere Kinder wäre, evtl. mit ein paar normalen Polizisten, um die Kinder einer »Lernstandserhebung« zuzuführen. Ich ging deshalb vorsorglich ins Bad, um zunächst von dessen Fenster aus mit den erwarteten Behördenvertretern sprechen zu können. Um so größer war dann meine Überraschung, als ich sofort feststellen mußte, daß es diesmal wohl die seit Jahren befürchtete Inobhutnahme unserer Kinder sein müßte, denn es waren zunächst lauter unbekannte — und vor allem viele — Gesichter zu sehen. Ein selbstbewußt-energisch auftretender Mann Anfang dreißig, der, wie mir im Nachhinein klar wurde, der Einsatzleiter war, verkündete mir umgehend: »Herr Wunderlich, wir müssen mit Ihnen sprechen, machen Sie deshalb bitte die Tür auf.« Ich antwortete: »Wir können uns auch gerne hier am Fenster unterhalten.« Darauf erwiderte er nur befehlend: »Machen Sie die Tür auf!« Der Gerichtsvollzieher fiel ein: »Herr Wunderlich, wenn Sie nicht die Tür aufmachen, müssen wir sie aufbrechen.« Ich fragte: »Wieso müssen Sie sie aufbrechen?« Diese Frage wurde nicht beantwortet. Statt dessen rief der Einsatzleiter zwei Vornamen, plötzlich tauchten aus dem Hintergrund 2 SEK-Kräfte mit einem ca. 1 Meter großen zylindrischen Gerät auf, das wohl eine Art Türramme darstellte und positionierten sich einsatzbereit vor der kleinen Treppe zu unserer Haustür. »Machen Sie jetzt auf?« fragte wieder der Einsatzleiter. Ich signalisierte ein Einlenken und ging zur Haustür, um diese zu öffnen.
Als erstes stand mir der Gerichtsvollzieher gegenüber, der mir unmittelbar einen Gerichtsbeschluß der Richterin Daniela König vom Familiengericht Darmstadt vom 28. August 2013 überreichte, in welchem angeordnet wird, unsere Kinder »an das Jugendamt Darmstadt-Dieburg herauszugeben«. Der damit beauftragte Gerichtsvollzieher »darf notfalls auch Gewalt gegen die Kinder anwenden«. Dies las ich jedoch alles erst später, denn im Moment des Empfangs hatte ich keine Lesebrille bei mir. Dann ging alles sehr turbulent zu, weshalb ich nur noch Bruchstücke wiedergeben kann. Es strömten unaufhörlich Menschen in unser Haus. Ich wurde sofort von zwei SEK-Kräften leiblich untersucht und ab da sehr körpernah begleitet. Mir wurde geboten, mich zu setzen. Bei vielen Anläufen aufzustehen, wurde ich sofort wieder heruntergedrückt mit der Aufforderung: »Bleiben Sie sitzen!« Ich durfte zunächst nicht zu meinem Telefon gehen und meinen Anwalt anrufen. Ein Hinweis meinerseits, daß der Gerichtsbeschluß sicherlich nicht dazu berechtigte, mich hier sämtlicher Grundrechte zu berauben, wurde nicht beantwortet.
Währenddessen hatten sich mehrere Personen um unsere Kinder gestellt und versuchten den Eindruck zu erwecken, daß sie jetzt unweigerlich mitkommen müßten. Unsere Kinder wiederum machten sehr deutlich klar, daß sie das nicht tun würden. Unsere älteste Tochter umarmte sogleich unsere jüngste Tochter, um sie zu schützen. Meine Frau wurde aufgefordert, die Kinder zum Mitgehen zu bewegen. Empört verweigerte sie dieses Ansinnen. In der Zwischenzeit war mir erlaubt worden, meinen Anwalt, Dr. Vogt in Eschwege, anzurufen. Auf dem Weg zu meinem Schreibtisch wurde jede Bewegung meinerseits immer wieder begrenzt, als bestünde die Gefahr, ich könnte irgendwie eine unkontrollierte, gewalttätige Aktion begehen.
Es gelang mir erst nach mehreren Anläufen, Rechtsanwalt Dr. Vogt zu erreichen. Diesem war sofort klar, daß unmittelbar zum jetzigen Zeitpunkt der Inobhutnahme unserer Kinder nichts entgegengesetzt werden kann, und daß ich ihn wieder anrufen soll, wenn alle verschwunden sind.Mittlerweile waren schon die drei jüngsten Kinder in zwei verschiedenen Autos. Ich durfte mich kurz von ihnen verabschieden. Als ich noch einmal ins Haus ging, um für meinen Sohn eine Bibel zu holen, begegnete mir meine älteste Tochter — sich wehrend — wie sie gerade von zwei SEK-Beamten mit Gewalt aus dem Haus gebracht wurde. Als ich zurückkam und meinem Sohn die Bibel gab, war meine älteste Tochter mittlerweile auch im Auto, die sich von mir mit einem kämpferischen Gesichtsausdruck verabschiedete. Die anderen drei Kinder wirkten bei der Verabschiedung schon apathisch.
Meine Frau versuchte die ganze Zeit noch Herrn Behnis (Abteilungsleiter Jugendhilfe) umzustimmen, indem sie ihre Bereitschaft zeigte, unsere Kinder in einer Schule anzumelden, wenn sie jetzt nicht ins Heim müßten. In diesen Gesprächen schien Herr Behnis zu signalisieren, daß eine Schulanmeldung vielleicht alles wieder rückgängig machen könnte. In einem Gespräch in seinem Büro noch am selben Tag um 14.00 Uhr (zu dem auch Rechtsanwalt Vogt noch schnell angereist kam), wollte er dann davon nichts mehr wissen und betonte immer wieder, daß es eine Rückkehr der Kinder »sicher nicht in ein, zwei Tagen« geben würde. Er verstieg sich sogar zu der unsinnigen Behauptung, unsere Kinder würden durch unsere Kehrtwendung nur »vollends verwirrt«, weshalb sie besser in der Einrichtung verblieben. Als wir einen Tag später seinen diesbezüglichen Antrag lasen, wurde uns klar, daß er es nun als seine Aufgabe ansieht, unsere Kinder vor uns Eltern zu »retten«.
Meine Frau erzählte mir später, daß sie mitbekommen habe, wie ein SEK-Beamter zu seinem Kollegen sagte (und dabei auf seine Uhr deutete): »Wir können jetzt nicht mehr lang rummachen, wir müssen zusehen, daß wir wegkommen, nicht daß noch die Presse kommt.« Im Nachhinein wurde uns klar, daß alles sehr gut (auch zeitlich) durchgeplant war. Durch die Gespräche mit Herrn Behnis bemerkte meine Frau gar nicht, wie die Kinder abtransportiert wurden. Nur als unsere älteste Tochter von den zwei SEK-Beamten herausgeführt bzw. -getragen wurde, versuchte sie, sich noch von ihr zu verabschieden. Dabei wurde sie von dem einen Beamten mit dem Ellenbogen zur Seite gestoßen, wobei dieser bemerkte: »Nee, des geht jetzt net mehr.« Kurz darauf waren alle verschwunden …
Zahl des Tages V
30. August 2013
40.227
Im Jahr 2012 haben die deutschen Jugendämter in vierzigtausendzweihundertsiebenundzwanzig Fällen zum Mittel der sogenannten »Inobhutnahme« gegriffen, das heißt, daß sie Kinder an sich genommen haben. Damit wurde ein neuer Höchststand erreicht. Noch 2007 hatte es »nur« 28.192 Inobhutnahmen gegeben, in nur fünf Jahren nahmen die Fälle also um ca. 43 % zu. Von den Fällen abgesehen, wo es sich um aufgegriffene Kinder handelt, die allein nach Deutschland eingereist sind (4.767 Fälle), wurden die Kinder in der Regel aus ihren Familien herausgenommen. In knapp einem Vietel der Fälle geschah dies auf Wunsch der Kinder. Der Verdacht auf Mißhandlung von Kindern, der in der Öffentlichkeit gemeinhin als Rechtfertigung für Inobhutnahmen durch die Jugendämter herhalten muß, war tatsächlich nur in einem verhältnismäßig geringen Teil der Fälle der Anlaß, und zwar nur 3.769 mal, also bei etwas über 9% der Inobhutnahmen.
Gestern wurden in Hessen die vier Kinder einer christlichen Familie »in Obhut genommen«, das heißt in diesem Fall, sie wurden, wie Augenzeugen berichten, von einem riesigen Aufgebot an Polizeispezialkräften unter massiver Gewaltandrohung aus der Familie gerissen. Die Scenerie war geradezu gespenstisch, da zur Verhaftung der Kinder ein Aufwand wie zur Aushebung eines hochgefährlichen Terroristenstützpunktes getrieben wurde. Die Kommandoaktion war bis zuletzt geheimgehalten worden, um es den Eltern zu verunmöglichen, Rechtsmittel gegen dieses Vorgehen einzulegen. Die Kinder waren weder vernachlässigt noch von Mißhandlung bedroht. Das »Verbrechen« der Eltern: Sie hatten ihre Kinder zu Hause unterrichtet.
Weitere Informationen zu diesem Fall (englisch) hier und deutsch hier.
»The end of America as we know it«: Glenn Beck zum Fall Romeike
7. April 2013
Die Erziehung von Kindern ist in der Bundesrepublik unserer Tage zweifellos zu den größten geistlichen Herausforderungen zu rechnen. Historisch gesehen ist das sicher keine Ausnahmesituation. Es war immer mit Kampf und Bedrohung verbunden, Heranwachsende von schädlichen Einflüssen fernzuhalten wie der HJ, der FDJ, sie vor der Knabenlese zu verstecken oder sie in der Schrift zu unterweisen, als man für den Besitz einer Bibel auf dem Scheiterhaufen landen konnte. Wer ein Volk schwächen will, zielt immer auf die Kinder. Das hat sich seit Israels Zeit in Mizrajim (2. M. 1, 15ff) nicht grundsätzlich geändert, nur die Art und Weise der Verfolgung ändert sich im Laufe der Jahrhunderte. So ist die derzeitige Situation einerseits nicht erstaunlich, andererseits steht sie in auffälligem Widerspruch zum Selbstanspruch dieser Gesellschaft, die ja sonst vor lauter Toleranzgebaren kaum noch geradeauslaufen kann. Aber diese Toleranz schlägt ganz schnell in Verfolgung um, wo Kinder nicht gemäß aufklärerischen, sondern gemäß biblischen Grundsätzen erzogen werden sollen (und kein Realist wird glauben, daß man beides gleichzeitig haben könne). Nein, es ist keine polemische Überspitzung, hier von Verfolgung zu sprechen, denn Sorgerechtsentzug und Kindeswegnahme gehören zweifellos mit zu den schärfsten und grausamsten Formen der Christenverfolgung, die man sich vorstellen kann.
Zahl des Tages II
29. Januar 2013
150.000
Etwa 150.000 Patienten werden jährlich in Deutschland gegen ihren Willen stationär psychiatrisch behandelt. Der Bundestag hat letzte Woche ein Gesetz beschlossen, das nun auch Zwangsmedikation (wieder) legalisiert. Indikationen für die Zwangsbehandlung wie etwa »mangelnde Krankheitseinsicht« sind aber einigermaßen irrelevant, da die Definition, welche Abweichung von der Bandbreite menschlicher Verschiedenartigkeit überhaupt als krankhaft anzusehen ist, schon im organischen Bereich nicht immer eindeutig ist, im psychischen Bereich aber geradezu zu Willkür und Mißbrauch einlädt.
Aus der sozialistischen Rechtspflege: Heimschul-Ehepaar wegen Republikflucht verurteilt
18. September 2012
Am 6. September 2012 wurde vor dem Amtsgericht Darmstadt das Ober-Ramstädter Ehepaar Dirk und Petra W. wegen Republikflucht und Widerstands gegen die Kindesverstaatlichung zum weitgehenden Entzug des Sorgerechts für ihre vier Kinder verurteilt. In dem Urteil wird festgestellt:
Die Kinder besuchen seit Jahren keine öffentliche Schule, sondern werden von ihren Eltern zuhause unterrichtet. Seit Jahren entziehen die Eltern sich dem staatlichen Zugriff im Zusammenhang mit der staatlichen Beschulung, indem sie mehrfach ihren Wohnort wechselten, zeitweise ihren Aufenthalt sogar im Ausland nahmen.
Im Ausland sogar! Wo sind sie nicht überall gewesen — in Frankreich, in Norwegen! Ungarn gar! Mit den eigenen Kindern! Dabei haben sie sich in schamloser Weise die Tatsache zunutze gemacht, daß es jedem Bürger eines EU-Staates erlaubt ist, sich in einem anderen EU-Staat niederzulassen, ihr Tun mithin völlig legal gewesen ist.
Ein Dienst an der ganzen Gesellschaft: Warum Heimschule gut für Deutschland ist.
12. September 2012
Der folgende Artikel enthält einiges Material aus dem Leserseminar. Ich habe diesen Text gerade für die »factum« aufbereitet, deren nächste Ausgabe ein Schwerpunktthema »Heimschule« beinhalten wird, zu dem auch dieser Artikel (wahrscheinlich unter dem Titel »Die Entmachtung der Familie«) gehören soll. Ich bin sehr dankbar für die Gelegenheit, diese wichtige Thema zumindest in Kurzform den factum-Lesern vorstellen zu dürfen. Regelmäßige Leser der »Geiernotizen« werden wohl den einen oder anderen Textbaustein wiedererkennen, trotzdem schadet es sicher nicht, daß der Text hier noch einmal in dieser Form zu lesen ist. Die nächste »factum« ist ab 4. Oktober erhältlich.
Ich bin kein Heimschulaktivist. All meine Kinder haben öffentliche Schulen besucht. Heimunterricht war für mich immer ein sehr entferntes Randphänomen, keine Möglichkeit, die ich damals ernstlich erwogen hätte. Mit den Jahren habe ich einige Heimschulfamilien kennengelernt, bin ihrem Anliegen mit einigem Wohlwollen begegnet, aber immer noch habe ich der Sache keine größere Aufmerksamkeit entgegengebracht. Es hat Jahrzehnte gedauert, bis ich verstanden habe, welch wichtiges Korrektiv die Heimschulfamilien für unsere Gesellschaft sind.