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Ursus ad portas
4. November 2010
Mit Susanne Baer haben SPD und Grüne eine Radikalfeministin und Genderfunktionärin als Verfassungsrichterin nominiert.
Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren zunehmend Gewicht erlangt, einerseits, weil Gesetze handwerklich oft so beschaffen sind, daß das Gericht nachträglich über ihre Rechtmäßigkeit befinden muß, andererseits, weil sich mit EU und Bundesrepublik zwei konkurrierende Rechtsräume überlagern, die nicht eindeutig voneinander abgegrenzt sind. So hat das Bundesverfassungsgericht viele Entscheidungen zu treffen, die unsere unmittelbare Lebenswirklichkeit sehr stark betreffen. Die Richter werden aber nicht direkt gewählt, sondern Nominierungen zur Besetzung freiwerdender Stellen werden unter den Parteien nach Proporz ausgehandelt und vom Wahlausschuß des Bundestages bestätigt. Heute in einer Woche tritt der Ausschuß zusammen. Ein Veto der Unionsparteien zur Verhinderung von Frau Baer ist zwar möglich, gilt bisher aber als unwahrscheinlich.