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… grundlegende Menschenrechte, gegen die kein Staat verstoßen darf.


By Geier - Posted on 28 Januar 2010

28. Januar 2010

 

Lawrence Burman, Richter in Memphis, Tennessee, hat Familie Romeike aus Bissingen, Baden-Württemberg, politisches Asyl in den USA gewährt. Über ihre Flucht hatte ich ja schon Anfang April 2009 berichtet.

Burman sagt in seiner Urteilsbegründung:

»Menschen, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollen, sind eine besondere soziale Gruppe, die die deutsche Regierung zu unterdrücken versucht. Diese Familie hat eine gut begründete Furcht vor Verfolgung. … Deswegen steht ihr Asyl zu, und das Gericht wird ihr Asyl gewähren.«

Über Deutschland sagt er:

»Hier wird ein grundlegendes Menschenrecht verletzt, kein Land der Welt hat dazu das Recht. … Die deutsche Regierung bezeichnet Homeschooler als Mitglieder einer Parallelgesellschaft und versucht sie auszuradieren. Das ist eigenwillig und dumm und widerspicht all dem, was wir Amerikaner glauben. … Dieses Urteil ist beschämend für Deutschland.«

 

Deutschland steht mit seinem rigiden Schulzwang, der 1938 unter Hitler eingeführt wurde, um die heranwachsende Generation »gleichzuschalten« und nach 1945 einfach beibehalten wurde, im internationalen Vergleich (mit Ausnahme von Bulgarien) völlig isoliert da. Vor einem knappen Jahr hatte ich dazu geschrieben:

Nicht erst, seit im Jahr 2002 der SPD-Generalsekretär Scholz die »Lufthoheit über den Kinderbetten« für seine Partei reklamierte, wird das Bildungssystem massiv mißbraucht, um Kinder ideologisch gleichzuschalten, statt ihnen eine solide Wissensgrundlage zu vermitteln. Kindererziehung, in bürgerlichen Gesellschaften als Pflicht und Privileg der Eltern verstanden, wird zunehmend politisiert und sozialisiert, also auf Staat und Gesellschaft übertragen. Dementsprechend hat die letzte Regierung ein milliardenschweres Programm zur Installation von Ganztagsschulen aufgelegt: Kinder sollen auch an den Nachmittagen in schulische Programme eingebunden und damit elterlichem Einfluß entzogen werden. Was vorerst freiwillig ist, kann, wenn die Struktur erst einmal steht, schnell verpflichtend werden. Formal ist das aber nicht einmal nötig: Auch die Pioniernachmittage in der DDR oder die Zusammenkünfte der Pimpfe waren nie verpflichtend im juristischen Sinne, trotzdem war die verbindliche Teilnahme abgesichert durch vielfältige Möglichkeiten, Druck auszuüben.

 

Mike Donnelly, Direktor für Internationale Beziehungenn der »Home School Legal Defense Associaton«, kommentierte das Urteil Burmans:

»Diese Entscheidung erkennt endlich an, daß deutsche Heimschüler eine besondere Gruppe sind, die durch eine westliche Demokratie verfolgt werden. Dies ist empörend für Deutschland, da eine westliche Nation die grundlegenden Menschenrechte hochhalten sollte, wozu es gehört, daß Eltern ihre eigenen Kinder erziehen und bilden dürfen. Dieser Richter hat den Fall richtig eingeordnet und Deutschland herausgefordert. Wir hoffen, daß diese Entscheidung Deutschland veranlaßt, die Verfolgung von Heimschülern einzustellen.«

 

Dem ist, außer ein paar Verweisen zum Thema, nicht viel hinzuzufügen:

F.A.Z.

Tagesspiegel

Freie Welt 1

Freie Welt 2

Medrum

HSLDA (englisch)

 

 


Weiter zum Thema:

Uwe Romeike im Interview mit den Geiernotizen

 

 

 

Rückblick 1. Lesertreffen

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