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Im Halbdunkel


By Geier - Posted on 06 Oktober 2012

6. Oktober 2012

 

Wer sich entschließt, in Hurerei zu leben, muß sich nicht wundern, wenn er hier und da den einen oder anderen Bankert* zeugt. Das ist bei der Buhlschaft von konstantinisch geprägtem »Christentum« und Staat nicht anders. Die Bastarde*, die aus dieser Verbindung hervorgegangen sind, heißen Kirchen. Gar zu gern berufen sie sich auf ihre geistlichen Gene, ihre stattlichen staatlichen Privilegien wollen sie aber auch um keinen Preis fahren lassen. Sie behaupten, das Reich Gottes zu repräsentieren, sind aber mit tausend Stricken an die Reiche dieser Welt gebunden. Für den Außenstehenden ist es dabei höchst erstaunlich, wie gemütlich man es sich doch einzurichten vermag, wenn man schon seit Jahrhunderten derart zwischen den Stühlen sitzt.

Zum »christlichen« Religionsunterricht an staatlichen Schulen hatte ich vor ein paar Jahren geschrieben:

Dabei ist es aus christlicher Sicht ein absurder, um nicht zu sagen ein obszöner Gedanke, die Vermittlung geistlicher Inhalte dem Staat zu überlassen, genauso obszön wie die Beitreibung von Kirchensteuern durch den Staat und andere vergleichbare Erscheinungen, etwa die universitäre Ausbildung der Theologen und deren Finanzierung. Eine Trennung von Staat und Kirche kennt Deutschland nicht. Daß der Staat sich dies gefallen läßt, ist erstaunlich; viel schlimmer ist, daß es keinen wahrnehmbaren christlichen Widerstand hiergegen gibt. Denn biblisch beurteilt kann man diese Verbindungen von Staat und Kirche nur als »geistliche Hurerei« bezeichnen.

Letztlich sagt das weniger über den Staat aus als über die großen Kirchen, die sich dadurch nicht mehr als geistliche Strukturen, sondern als weltliche in der Art von Interessenvereinen darstellen, jedenfalls als völlig unabhängige von dem, der da gesagt hat, daß »seine Regentschaft nicht von dieser Welt ist« (Joh. 18, 36). Wären die Kirchen nicht weltlich korrumpiert, müßten sie aus allen Rohren gegen den staatlichen Religionsunterricht schießen, statt ihn zu verteidigen.
Wie gefährlich das Spiel ist, das die Kirchen spielen, wird langsam dort deutlich, wo Muslime mit Verweis auf Gleichbehandlung die selben Privilegien einfordern, wie sie die Kirchen genießen. Auf Dauer wird man ihnen diese nicht verwehren können, es sei denn, die Kirchen verzichten selbst, und die Privilegien entfallen für alle: Konsequente Trennung von Staat und Religion, am besten mit Verfassungsgarantie. Wird der Islam aber künftig ähnlich staatlich unterstützt und privilegiert wie die Großkirchen, subventiniert die freiheitlich-demokratische Grundordnung mittelfristig ihre eigene Abschaffung.
Glaubensgemeinschaften sollten nur insofern das Recht haben, staatlichen Schutz zu verlangen, wie sie ihrerseits ausschließlich geistliche Strukturen sind, die eine ausreichende Staatsferne aufweisen. Dies trifft in Deutschland gerade auf die Großkirchen nicht zu, aber ausgerechnet an diese wird staatlicherseits zuerst gedacht, wenn es um den grundgesetzlich verbrieften Schutz der Glaubensgemeinschaften geht. Die katholische Kirche bezeichnet sich selbst als »Weltkirche« und auch die evangelischen Landeskirchen sind weltliche Kirchen, wie sich eben beispielhaft in Konkordaten, Religionsunterricht, Kirchensteuer und Theologenausbildung zeigt. Noch sind Großkirchen und Staat auf das engste miteinander verbunden.

Es gehört nun zum Wesen dieser Zwitterstellung, daß man sie möglichst im Ungefähren beläßt. Sie zu rechtfertigen, zu begründen, ist — nach außen wie nach innen — schwierig: Sowohl der civilen Gesellschaft gegenüber, die kirchliche Privilegien bestenfalls für überholte Relikte vergangener Zeiten hält, als auch den bisher noch innerhalb der Kirchen verbliebenen Restchristen gegenüber, von denen einige die Buhlschaft mit dem weltlichen Staat durchaus als Verfehlung zu erkennen vermögen. Also beläßt man dieses Mysterion am liebsten in einem gewissen Unschärfebereich, und wehe denen, die es — bewußt oder auch nur fahrlässig — aus diesem Dämmer ins Licht ziehen. Davor hat man Angst, da schlägt man um sich, denn es hat, wie das in solchen Fällen zweifelhafter Herkunft oft der Fall ist, der illegitime Nachkomme häufig einen rechtlich ziemlich miserabel abgesicherten Status. So auch die Kirchen, und mitunter brechen dann Konflikte auf, die aus dieser merkwürdigen Stellung zwischen angemaßter geistlicher und faktischer staatsrechtlicher Position herrühren.

Zwei Fälle aus den letzten Tagen gibt es dazu zu berichten, einen evangelischen und einen katholischen, die sich allerdings wohl genausogut unter umgekehrtem konfessionellem Vorzeichen ereignet haben könnten.

Fall eins: Nun endlich hat die Sächsische Landeskirche den Evangelisten Lutz Scheufler nach längerer Suspendierung entlassen. Scheufler hatte die geistliche Autorität der Kirche in Frage gestellt, wollte gleichzeitig aber ihre organisatorische Hoheit — an der nebenbeibemerkt sein Arbeitsvertrag hing — weiterhin anerkennen. Genau das kann die Kirche aber keinesfalls verzeihen, denn wer das Zwitterwesen Kirche nur in einem der Bereiche anerkennt, in dem es Macht ausüben will, dem weltlichen oder dem geistlichen, zieht an dem Teppich, unter den man den ganzen schizophrenen Status, der sich aus der Hurerei mit dem Staat ergibt, mühsam gekehrt hat, so daß die Gefahr besteht, daß für einen Augenblck Licht auf den ganzen Unrat fällt. Das im Falle Scheufler entstandene Gewirr könnte närrischer nicht sein: Scheufler widerspricht auf der religiösen, der pseudogeistlichen Ebene, anerkennt die Kirchenleitung aber auf der rechtlichen Ebene. Diese hingegen kündigt ihm auf der rechtlichen Ebene das Arbeitsverhältnis, excommuniziert ihn aber nicht auf der religiösen Ebene. Auf keiner der beiden Ebenen kommt es also zu einer gegenseitigen Anerkennung. Mitglied will Scheufler aber weiterhin bleiben, obwohl er die geistliche Autorität der Landeskirche nicht anerkennt. Warum aber will er dann aber auf der bürgerlich-rechtlichen Ebene diesem ungeistlichen Verein verbunden bleiben? Solch ein Bratkartoffel-Verhältnis kann man doch eigentlich nur aushalten, wenn man sich tapfer weigert, die Sache zu Ende zu denken. Eine Vernunftehe kann genausogut funktionieren wie eine Liebesheirat, aber kann eine Ehe funktionieren, welche einer der Eheleute strikt auf den finanziellen Bereich, der andere nur auf den emotionalen Teil begrenzt wissen möchte? Eher nicht, und doch versuchen sich Scheufler und die Sächsische Landeskirche gerade an einem solchen Modell.

Fall zwo: Der Kirchenrechtler und emeritierte Professor Hartmut Zapp aus Freiburg wollte es genau andersherum machen als Scheufler. Er hat versucht, die Katholische Kirche auf der bürgerlich-rechtlichen Ebene zu verlassen, auf der religiösen Ebene aber weiterhin Mitglied zu bleiben. Bis zum Bundesverwaltungsgericht hat er mit seiner Kirche gestritten, Ende September hat das Gericht nun festgestellt, daß man nur ganz oder gar nicht katholisch sein könne, daß die Teilung der Kirchenmitgliedschaft in eine rechtliche und eine religiöse also nicht möglich sei. Das ist nur konsequent, denn selbst einen Bankert wie die Römische Kirche kann man nicht einfach in zwei Teile schneiden, ohne ihn umzubringen. Bei der Kirchesteuer, um die es hier vordergründig geht, hört der Spaß sowieso auf. Und deswegen jubelt auch die Evangelische Kirche über dieses Urteil.

Auch den Mitgliedern von Freikirchen ist in der Regel nicht bewußt, wie sich der rechtliche Status ihrer Mitgliedschaft in Verein (e.V.) bzw. Körperschaft des Öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) darstellt. Und auch das ist so gewollt, schließlich will man sich als geistliche Gemeinschaft darstellen, nicht als weltliche Corporation, ja man beansprucht gar, »Leib Christi« zu sein, gerade so, als könne man gleichzeitig Körperschaft des Christos und Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. Wäre den Mitgliedern bewußt, daß »ihre Gemeinde« ein ganz gewöhnliches bürgerliches Rechtsconstruct ist, würden die manipulativen Schranken, die man gegen die Mitgliederflucht errichtet hat, ganz schnell fallen. Deswegen schweigt man auch hier lieber über die organisatorische Hülle und beläßt das Verhältnis von weltlicher und (pseudo)geistlicher Struktur lieber im Halbdunkel dahindämmern.

 

 


* Bankert, Bastard: uneheliches Kind

Rückblick 1. Lesertreffen

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