Sie befinden sich hierHalver Hahn

Halver Hahn


By Geier - Posted on 06 Juni 2013

6. Juni 2013

 

Es kann den arglosen Touristen schon irritieren, wenn er im Menü eines kölnischen Imbisses einen »Halven Hahn« vorfindet, diesen bestellt und statt des erwarteten halben Bratvogels denn nur ein Käsebrötchen bekommt. Wenigstens ist nicht zu erwarten, daß er dabei ernsthaft zu Schaden kommt. Bei anderen Mogelpackungen ist das schon problematischer. In Frankreich erzwang Präsident Hollande kürzlich die Öffnung der Ehe für Homosexuelle, in Großbritannien hat das Oberhaus vorgestern den Weg dafür freigemacht, und in Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht just heute die steuerliche Gleichstellung von Ehe und »eingetragener Lebenspartnerschaft« beschlossen und damit alle Lügen gestraft, die bei der Einführung dieser Einrichtung den Eindruck zu erwecken versucht hatten, daß es hier um irgend etwas anderes gehe als die schrittweise vollständige Homosexualisierung der Ehe, also genau das, was man im Wirtschaftsleben als »feindliche Übernahme« bezeichnen würde. Lediglich im Adoptionsrecht gibt es bisher noch Unterschiede, aber schon jetzt leben lt. Vokszählung von 2011 in Deutschland 5.700 Kinder in homosexuellen Haushalten, was bei 34.000 homosexuellen »Verpartnerungen« bedeutet, daß etwa von jeder sechsten amtlich abgesegneten homosexuellen Verbindung ein Kind direkt betroffen ist (wobei im »Deutschen Ärzteblatt« referierte Studien die Wahrscheinlichkeit des Kindesmißbrauchs durch homo- bzw. bisexuell Lebende gegenüber heterosexuell Lebenden bei 1.200 — 1.600 Prozent sehen). Unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hat Volker Beck folgerichtig zum Letzten Gefecht geblasen: Zur endgültigen Abschaffung der Ehe als einer Gemeinschaft von Mann und Frau durch Fusion mit der »eingetragenen Partnerschaft«. Es gäbe, so Beck, nun keinen Grund mehr, an zwei verschiedenen Rechtsinstituten festzuhalten. Da niemand ernsthaft damit gerechnet hatte, daß Beck durch seine Verstrickung in die Pädophilie-Affaire der Grünen künftig etwas zurückhaltender auf- (oder gar zurück-)treten würde, hat das auch niemanden wirklich erstaunt.

Es wird nun aber wenigstens immer klarer, daß die als Ehe bezeichnete Einrichtung bürgerlichen Rechts nicht mehr viel gemein hat mit der tatsächlichen Ehe, die Jahweh begründet hat. Zwar gilt dieser Befund, wie ich hier bereits dargelegt hatte, schon seit den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, als — schon damals auf Betreiben des Bundesverfassungsgerichtes — konstituierende Merkmale der Ehe in Deutschland abgeschafft wurden. Aber jetzt ist es langsam auch bei extrem wohlmeinender Beurteilung der Verhältnisse nicht mehr zu übersehen, daß es sich bei der »Ehe«, die uns die säkulare Rechtsordnung anbietet, um eine Mogelpackung handelt: Es steht zwar »Ehe« auf dem Etikett, der Inhalt aber ist ein ideologisches Kunstprodukt von zweifelhafter Provenienz, mit recht beschränktem Haltbarkeitsdatum, grünlicher Färbung und leichtem Schwefelgeruch. Wenn Schachtschneider feststellt, daß der Staat die Familie schon deshalb nicht mehr zu schützen vermag, weil er gar nicht mehr wisse, was Familie sei, so gilt dies mindestens in gleichem Maße für die Ehe.

Für den geistlich denkenden Menschen ergibt sich aus diesem Befund eine Frage, aus der sich weitreichende Folgen ergeben könnten: Nachdem Bismarck 1874 im sogenannten Kulturkampf den Kirchen das Recht zur rechtsgültigen Eheschließung aus der Hand genommen hatte, war unter Christen ein weitgehender Konsens entstanden, diese bürgerliche Ehe — zumeist ergänzt durch eine kirchliche oder gar geistliche Zeremonie — als Nachweis legitimen Zusammenlebens anzuerkennen. Die Beurteilung, ob sich diese Legitimität eher aus der standesamtlichen Trauung oder der kirchlichen Veranstaltung herleite, mag dabei mitunter auseinandergegangen sein, grundsätzlich wurde aber weitgehend unstrittig durch den regelmäßigen zeitlichen Zusammenhang beider »Amtshandlungen« öffentlich bezeugt und tatsächlich geglaubt, daß es sich bei standesamtlicher und geistlich bestätigter Ehe um ein und dieselbe Institution handle, um die Ehe eben. Daraus folgte, daß bürgerliche Ehen — zum Beispiel, wenn verheiratete Nichtchristen zur Herausgerufenen[G] hinzukamen — grundsätzlich und immer auch als geistlich gültig anerkannt wurden, auch wenn auf Wunsch der Betroffenen in einigen Fällen eine geistliche Zeremonie nachgeholt wurde. Diese umstandslose Anerkennung konnte insofern auch als gut und richtig gelten, als die Ehe ja eben nicht nur den Treuenden[G] gegeben ist, sondern allen Menschen — sofern sie eben bereit sind, sich auch auf die basalen ehelichen Regeln einzulassen.

Diesen bürgerlich-christlichen Konsens hat der Staat nun aber aufgekündigt, indem er das, was er als Ehe zu bestätigen bereit ist, schrittweise jeglicher Substanz beraubt und auch den grundgesetzlich verbrieften Schutz von Ehe und Familie aufgegeben hat. Es war eine einseitige und stille Kündigung: Ich denke, es ist keine Übertreibung, wenn ich sage, daß die meisten Christen sie bisher verschlafen und noch überhaupt nichts davon mitbekommen haben. Damit auseinandersetzen werden sie sich jedoch über kurz oder lang müssen und zur Kenntnis nehmen, daß die tatsächliche Ehe und das staatliche Rechtsconstruct gleichen Namens nicht mehr miteinander zu tun haben als das rheinische Käsebrötchen mit einem echten Brathuhn.

Was sich aus diesem Befund ergibt, ist noch gar nicht abzusehen. Natürlich wird der kirchliche Mainstream weiterhin die Fiktion aufrechterhalten, daß alles Ehe sei, was von irgendjemandem als Ehe bezeichnet wird und die offensichtlich fehlende Kongruenz von staatlicher »Ehe« und tatsächlicher Ehe ignorieren bzw. wegtheologisieren. Das ergibt sich einerseits zwingend aus der staatlichen Alimentierung der Großkirchen, andererseits auch aus einer Theologie, welche die biblisch gebotenen Grundlagen der Ehe schon lange verleugnet hat. Und machen wir uns nichts vor: Wo Institutionen schon allein deshalb als »christlich« durchgehen, weil sie sich selbst so bezeichnen, wird es auch wenig Widerstand gegen den Etikettenschwindel mit der Ehe geben. Auch die Freikirchen haben das Kriegsbeil begraben und längst ihren Frieden mit dem Zeitgeist gemacht. »Halve Hähne« also allenthalben.

Wie aber werden die Christen mit der veränderten Situation umgehen? Hat sich der Automatismus, jeden als verheiratet anzusehen, der vor dem Staat als verehelicht gilt, erledigt? Wo werden dann aber die Grenzen gezogen? Werden sich Ehen erster und zweiter Klasse ergeben? Werden sich jenseits des Rechtsrahmens, den der Staat vorsieht, andere Eheformen etablieren? Bisher sind noch nicht einmal die Fragen ausformuliert, welche von der staatlichen Aufkündigung des Ehekonsenses aufgeworfen werden, fertige Antworten scheinen also noch in weiter Ferne zu liegen. So schnell, wie die Dinge fortschreiten, sollten wir aber anfangen, ernsthaft darüber nachzudenken, um von den Entwicklungen nicht überrollt zu werden.

 

 

 

 

Free Tagging (Freies Zuweisen von Kategorien)

Rückblick 1. Lesertreffen

Beliebte Inhalte



CAPTCHA
Diese Frage hat den Zweck, zu testen, ob man ein menschlicher Benutzer ist und um automatisiertem Spam vorzubeugen.
Bild-CAPTCHA
Bitte die im Bild dargestellten Buchstaben (ohne Leerzeichen) eingeben.

Geierpost buchen

Inhalt abgleichen