Sie befinden sich hierJa, es gibt sie noch: Gute Nachrichten!

Ja, es gibt sie noch: Gute Nachrichten!


By Geier - Posted on 31 Dezember 2011

31. Dezember 2011

 

Nachdem in den letzten Jahren an der berüchtigten Liboriusschule in Salzkotten die Schulleiterin (und katholische Theologin) Thekla Tuschen im Verein mit dem Amtsgericht Paderborn reihenweise Eltern, welche ihre Kinder vor Theaterstücken schützten, die sie aus wohlerwogenen Gründen für pornographisch hielten, mit Ordnungsgeldern und Erzwingungshaft tractieren ließ, gibt es an der juristischen Front einen Lichtblick: Kinder sind doch nicht uneingeschränkt Freiwild der Kultusbureaukratie und Eltern dürfen tatsächlich gelegentlich noch Einfluß auf die Erziehung ihrer Kinder nehmen:

In Nordrhein-Westfalen ist der Schulleiter des Bocholter Marien-Gymnasiums vom Oberverwaltungsgericht gerüffelt worden, weil er einen Zwölfjährigen im Oktober 2008 nicht von der Aufführung des occulten Filmes »Krabat« freistellen wollte. Die Eltern des Jungen, Jürgen und Judith T., gehören den Zeugen Jehovas an und hatten die Befreiung ihres Sohnes beantragt. Der Schulleiter hatte den Antrag der Eltern jedoch abgelehnt, weil er keinen Präzedenzfall schaffen wollte. Das Verwaltungsgericht hatte ihm im Februar 2010 noch rechtgegeben, und Richter Manfred Koopmann sagte damals: »In letzter Zeit scheinen Eltern häufiger aus religiösen Gründen mit Schulen in Konflikt zu geraten.« Haben sie deshalb kein rechtliches Gehör verdient?

Der mit der Berufung befaßte 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts in Münster hat sich jetzt jedenfalls überraschend auf die grundgesetzlich verbrieften Rechte der Eltern besonnen und festgestellt, daß der Schulleiter den Sohn hätte freistellen müssen, da die Eltern nachvollziehbar und überzeugend ihre Glaubensüberzeugung dargelegt hätten, die sie zur Ablehnung von Magie und Occultismus verpflichtet. Das Gericht stellte fest, daß der vom Grundgesetz gebotene schonende Ausgleich der widerstreitenden Rechtspositionen (Schulpflicht einerseits und Erziehungsrecht der Eltern andererseits) unter Aufrechterhaltung der Teilnahmepflicht des Sohnes nicht möglich gewesen sei. Es sei dem Sohn auch nicht zuzumuten gewesen, zeitweise Augen und Ohren zu verschließen oder den Film scenenweise zu verlassen.

Otfried Preußlers »Krabat« ist an nordrhein-westfälischen Gymnasien verpflichtende Schullektüre. Es vermittelt occulte Praktiken wie magische Reisen, Astralprojektion, Gedankenlesen, Zauberformeln und Liebeszauber.

Den vom Schulleiter befürchteten Präzedenzfall hat jetzt also das OVG Münster geschaffen — mit dem Beschluß vom 21. 12. 2011, Aktenzeichen 19 A 610/10 — und es kann verantwortungsbewußten Eltern nur empfohlen werden, sich gegebenenfalls auf diese Gerichtsentscheidung zu berufen. Man kann manchem Lehrer bzw. Schulleiter schon von Vornherein den Wind aus den Segeln nehmen, wenn man freundlich, bestimmt und besser informiert ist; die meisten Lehrer wollen sicher nur in Ruhe ihren Job machen und sind nicht an unnötigem Rechtsstreit interessiert. Wenn man ihnen den Münsteraner Entscheid erklärt und auch noch mit einem Aktenzeichen winken kann, werden sie bei vergleichbaren Fällen zumeist wohl einlenken. Es geht ja schließlich nicht überall zu wie in Salzkotten.

 

 

 

 

 

 

Rückblick 1. Lesertreffen

Beliebte Inhalte



CAPTCHA
Diese Frage hat den Zweck, zu testen, ob man ein menschlicher Benutzer ist und um automatisiertem Spam vorzubeugen.
Bild-CAPTCHA
Bitte die im Bild dargestellten Buchstaben (ohne Leerzeichen) eingeben.

Geierpost buchen

Inhalt abgleichen