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… bevor es Pflicht wird
23. Oktober 2009
Ein Mann mit einem großen Koffer hastet durch eine Flughafenhalle. »Wohin so eilig?«, fragt ihn ein Freund, dem er begegnet. Der Mann setzte seinen Koffer ab und sagte: »Im III. Reich wurde es verfolgt. Unter Adenauer war es verboten. Unter Kohl wurde es erlaubt. Jetzt werden sie als Pärchen in der Kirche gesegnet.« Dann greift er wieder nach dem Koffer und sagt: »Ich will weg sein, bevor es Pflicht wird.«
Diesem hypothetischen Tag sind wir gerade einmal wieder nähergekommen. Während in Deutschland das Bundesverfassungsgericht Homosexuellen in Steuer- und Rentenfragen Gleichbehandlung mit Ehepaaren beschert, erlaubt die lutherische Kirche in Schweden künftig die kirchliche Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren.
Das Bundesverfassungsgericht geht dabei so weit, daß es seine eigene bisherige Rechtsprechung verleugnet. Die Verfassungsrichter begründen Ihre Entscheidung mit einer kabarettreifen Aussage: Zwar sei es verfassungsrechtlich geboten, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu privilegieren. Aus dem Gesetz zum Schutz der Ehe lasse sich aber nicht herleiten, daß andere Lebensformen benachteiligt werden dürften. Wie jetzt? A darf durchaus mehr bekommen als B, aber nur, solange B nicht weniger bekommt als A. Das ist die verquere Logik einer Argumentation, die verkennt, daß die Privilegierung des einen per definitionem immer die Diskriminierung des anderen ist. Der Rechtsgrundsatz, der jedem Jurastudenten geläufig sein sollte, der besagt, daß Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln sei, war den hohen Richtern wohl zu banal. Das Bundesverfassungsgericht hat einmal mehr gezeigt, daß es seine Aufgabe nicht unbedingt darin sieht, über die Einhaltung der grundgesetzlichen Rechtsordnung zu wachen, sondern daß es durchaus nicht abgeneigt ist, selbst neue Rechtswirklichkeiten zu schaffen — und dabei den ohnehin schon extrem libertären Gesetzgeber noch links überholt.
Entsprechend groß ist der Freudentaumel bei Volker Beck, und Geier-Leser wissen auch warum — und welche Ziele Beck und andere mit der fortschreitenden Homosexualisierung der Gesellschaft wirklich verfolgen.
Und was die Schweden angeht: Man mag es ja eigentlich gar nicht mehr kommentieren, wenn man keinen Eimer neben dem Schreibtisch zu stehen hat. Man stelle sich nur für einen Moment vor, wie denn die Aussagen der Schrift über Eheleute auf eine solche Verbindung zu transponieren wären. Wird dann eine der beiden involvierten Personen vorab förmlich als Haupt dieser »Ehe« definiert? Wird die andere dieser zum Gehorsam verpflichtet? Vermutlich doch eher nicht. Die Geschlechterunterschiede in Ehe und Kirche werden die verlutherten Schweden wohl schon vorher vorsorglich planiert haben, und man sieht an diesem Exempel, wohin solche Planierungsarbeiten in der Konsequenz führen. Wie weit muß man sich eigentlich von Gott und seinem Wort entfernt haben, um auch nur solche Gedanken in Erwägung zu ziehen, wie die Schweden sie jetzt umsetzen?
Das ganze hat mittlerweile eine Dimension erreicht, daß es selbst Leuten zu unappetitlich wird, die nun wahrlich keine christlichen Fundamentalisten sind.