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Citat des Tages LV
26. Mai 2012
Das allseits geforderte umfassende staatliche Betreuungsangebot entpuppt sich hinterrücks als Waffe gegen das Recht auf Erziehung, das das Grundgesetz »zuvörderst den Eltern« sichert. Dieses privilegierte Elternrecht endet nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes nach drei Jahren. Anscheinend sind die Kinder nach dieser Sichtweise vom Staat den Eltern nur befristet ausgeliehen worden, und zwar solange sie sich gut führen. Das Kindergeld ist danach eine Art von Schadensersatz, den der Staat den Eltern gewährt.
Dr. Norbert Blüm, Bundesarbeitsminister a. D.
in: »Freiheit! Über die Enteignung der Kindheit und die Verstaatlichung der Familie«