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Orwell light II


By Geier - Posted on 21 September 2009

21. September 2009
 

Was darf man in Europa heute überhaupt noch sagen?
Englisches Ehepaar wegen Islamkritik beim Frühstück angeklagt

Wie Mail online meldet, ist ein Liverpooler Hoteliersehepaar mit einem Strafverfahren konfrontiert, weil sie in einer Diskussion mit Hotelgästen Mohammed als Kriegsherrn und die Burqua als eine Art Freiheitsberaubung bezeichnet haben sollen. Die beiden gehören einer Pfingstgemeinde an. Infolge der Beschwerde einer Muslimin wurden Ben und Sharon Vogelenzang verhaftet. Sie werden beschuldigt, »bedrohliche, mißbräuchliche oder beleidigende Worte« gebraucht zu haben, die »religiös verletzend« gewesen seien. Dem Paar droht eine Geldstrafe bis zu 5.000 £, außerdem wären sie im Falle einer Verurteilung vorbestraft.
Die Einzelheiten der Diskussion sind strittig, wegen des schwebenden Verfahrens werden sie weder von den Beteiligten noch von der Polizei kommentiert. Die Vogelenzangs sind aber der Überzeugung, keineswegs »bedrohlich« argumentiert zu haben und jedes Recht zu besitzen, ihren Glauben verbal zu verteidigen und zu erklären. Sie sind außerordentlich besorgt über den Zustand der Meinungs- und Glaubensfreiheit in Großbritannien.

Seit sechs Jahren betreiben die Vogelenzangs das Hotel in Liverpool. Sie sind schockiert, daß ihnen nun so etwas widerfahren konnte. Durch die Angelegenheit hat ihr Geschäft Schaden genommen, so daß sie Angestellte entlassen mußten und das Hotel nun allein betreiben. Infolge der Anschuldigungen hat ein Großkunde seine bisherigen Übernachtungsaufträge storniert, so daß die Vogelenzangs 80% ihrer Einnahmen eingebüßt haben.

Schon am 20. März hatte sich beim Frühstück im Hotel ein Gespräch über Religion ergeben. Unmittelbar nachdem die muslimische Frau, die selbst Gast des Hotels war, die Betreiber angezeigt hatte, ging das Paar freiwillig zu einer Polizeiwache, wo sie befragt wurden. Erst im Juli wurden sie dann unter Verweis auf § 5 des »Public Order Act« von 1986 und § 31 des »Crime and Disorder Act« von 1998 festgenommen, wurden aber gegen Kaution freigelassen mit der Auflage, keinen Kontakt zu möglichen Zeugen aufzunehmen. Der Prozeß soll im Dezember stattfinden. Sinn des »Public Order Act« ist es eigentlich, öffentliche Unruhen zu vermeiden und vor Rowdytum, Gewalttätigkeiten und unberechtigten persönlichen Angriffen schützen, offensichtlich wird dieses Gesetz aber auch von Leuten instrumentalisiert, die sich einfach nur beleidigt fühlen oder denen in einer Disputation die Argumente ausgehen.

Die Polizei hätte eigentlich die Aufgabe, die im »Human Rights Act« garantierte Redefreiheit zu verteidigen, allerdings hat es in den vergangenen Jahren nach Angaben des »Christian Institute« einige Fälle gegeben, in denen Christen wegen ihres Glaubens unfair behandelt wurden. Mike Judge, Sprecher des Instituts, sieht eine beunruhigende Tendenz, das Recht mißbräuchlich in einer Weise anzuwenden, daß Christen stärker eingeschränkt werden als andere Glaubensgemeinschaften.

Während sich Britannien gelegentlich noch in der Royal Albert Hall feiert als »Herrscherin der Wellen«, deren Bewohner »niemals Sklaven sein werden«, scheinen tatsächlich schon wesentliche juristische Weichen zur fortscheitenden Versklavung der Briten gestellt zu sein.

Der Casus erinnert an den der FPÖ-Abgeordneten Susanne Winter, die zur Zahlung von 24.000 € verurteilt wurde, nachdem sie festgestellt hatte, daß Mohammed (der eine Sechsjährige geheiratet und die Ehe vollzogen hatte, als diese neun Jahre alt war) nach heutiger Rechtsauffassung ein Kinderschänder gewesen sei.

 

Nachtrag 15. 12. 09:

Nachdem der Fall nun endlich vor Gericht verhandelt wurde, sind die Vogelenzangs freigesprochen worden. Ihre Äußerungen waren durchaus von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Vorwurf des Hasses gegen Muslime, den die Ankläger erhoben hatten, scheint einigermaßen gegenstandslos zu sein. Die Vogelenzangs haben 5 Kinder adoptiert, von denen eines muslimisch ist und haben auch ihre Bereitschaft erklärt, weitere muslimische Kinder aufzunehmen. Allerdings: Trotz Freispruchs steht ihr Hotel nun durch die Folgen des Verfahrens vor dem Ruin und den Steuerzahler hat die ganze Geschichte auch über 20.000 £ gekostet.

Der Staatsanwalt ist trotzdem der Meinung, daß er in einem ähnlich gelagerten Fall wieder Anklage erheben würde. Klar. Er muß die Kosten des Verfahrens ja nicht selbst tragen und das ruinierte Geschäft ist auch nicht das seine.

 

 

Photo: © Geier

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