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Bayern: Staatsraison vor Kindeswohl
12. August 2009
Die Bayerische Staatsregierung ist eingeknickt und hat ihre Verfassungsklage gegen die Stiefkindadoption für Homosexuelle (Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz) zurückgezogen. Ursprünglich hatten die Bayern ihre Klage gegen das Gesetz von 2005 damit begründet, daß diese Art der Adoption der Natürlichkeit widerspreche, dem Wohlergehen des Kindes schade und daß das elterliche Erziehungsrecht gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes nur Vater und Mutter zustehe, nicht aber zwei Personen gleichen Geschlechts. Nachdem die CSU in Bayern aber seit letztem Jahr nicht mehr allein regiert, sondern auf die FDP als Coalitionspartner angewiesen ist, scheint das nicht mehr gelten zu sollen.
Die FDP hat auch angekündigt, im Falle einer Regierungsbeteiligung nach der Bundestagswahl das Adoptionsrecht für Homosexuelle weiter auszubauen.
Wie schon in der Abtreibungsdiskussion ist es einer lautstarken Lobby gelungen, die Rechte der eigentlich und unmittelbar Betroffenen — nämlich der Kinder — nahezu völlig aus der öffentlichen Wahrnehmung zu verbannen. Stattdessen werden die vermeintlichen Ansprüche der mittelbar Beteiligten (der homosexuellen Adoptionswilligen bzw. der Abtreibenden) diskutiert und als das eigentlich schützenswerte Rechtsgut dargestellt — eine obszöne Verdrehung. Die Klage der Bayerischen Regierung war eine der wenigen Bestrebungen seitens einer der etablierten Parteien, das Kindeswohl in der öffentlichen Diskussion nicht völlig untergehen zu lassen.
Siehe auch: Bundesantidiskriminierungsstelle fordert mehr Kinderdiskriminierung