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EU auf dem Weg in die EUSSR?
10. Februar 2009
Heute und morgen verhandelt das Bundesverfassungsgericht über unsere Zukunft.
Ich ermahne nun vor allen Dingen, daß Flehen, Gebete, Fürbitten, Danksagungen getan werden für alle Menschen, für Könige und alle, die in Hoheit sind, auf daß wir ein ruhiges und stilles Leben führen mögen in aller Gottseligkeit und würdigem Ernst.
Denn dieses ist gut und angenehm vor unserem Heiland-Gott, welcher will, daß alle Menschen errettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit kommen. (1. Tim. 2, 1ff)
Nach dem Scheitern der Europäischen Verfassung in den Volksabstimmungen wurde der Vertrag von Lissabon installiert, der im Prinzip die gleichen Rechtsfolgen hat wie die Verfassung, aber unauffälliger aussieht: Welcher EU-Bürger vermag schon zu sagen, was sich hinter all diesen Verträgen von Rom, Schengen oder eben Lissabon für Konsequenzen für sein tägliches Leben verbergen?
Der Tschechische Staatspräsident Václav Klaus erklärt dazu: »Es ist nicht einmal möglich sie zu verstehen, wenn man keine Einsicht in die anderen Verträge hat. Jeder Vertrag repräsentiert entweder eine allmähliche oder grundlegende Bewegung hin zu einer engeren, festeren und größeren Vereinigung und Zentralisierung sowie zu einer Schwächung der Position und Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten.«
Und der ursprüngliche Verhandlungsführer des Verfassungsvertrags, der ehemalige französische Präsidenten Giscard d’Estaing, bestätigt: »Diejenigen Reformen, die für den Verfassungskonvent von Bedeutung waren, finden sich alle im Vertrag von Lissabon. Sie wurden lediglich anders angeordnet und zwischen den bestehenden Verträgen aufgeteilt.«
Außerdem: Der Lissabon-Vertrag wird nun einfach von den Parlamenten durchgewinkt, in den meisten Ländern gibt es keine Volksabstimmungen darüber. Die Iren, bei denen die Verfassung eine Volksabstimmung vorschreibt, haben den Vertrag zwar abgelehnt, nun will man sie aber so oft abstimmen lassen, bis sie endlich »Ja« sagen. Das läßt nichts Gutes erwarten für das Demokratieverständnis dieses im Entstehen begriffenen europäischen Superstaates. Das Bundesverfassungsgericht ist nun einer der letzten Haltepunkte, der das Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon verhindern kann, es muß heute und morgen darüber entscheiden, ob dieser Vertrag — der der Bundesrepublik wesentliche Souveränitätsrechte nimmt — mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wird dieser Vertrag gültig, könnte dies das Ende der relativen Rechtssicherheit bedeuten, die wir heute noch genießen können — die zwar immerhin schon recht eingeschränkt ist, aber doch wenigstens besser als beispielsweise in der DDR.
Der Staatsrechtler und ehemalige Bundespräsident Roman Herzog beklagt z. B., daß der Europäische Gerichtshof »konsequent, systematisch und bewußt zentrale Grundsätze der abendländischen richterlichen Rechtsauslegung ignoriert«, »systematisch den Kernbereich der nationalen Zuständigkeiten aushöhlt« und »als Wächter der Subsidiarität und als Schützer der Belange der Mitgliedstaaten nicht geeignet« ist.
Zu den Konsequenzen des Vertrages noch einmal Václav Klaus:
»Der Vertrag von Lissabon überträgt umfangreich die Befugnisse der individuellen Mitgliedstaaten nach ›Brüssel‹, d.h. zu den EU-Organen. Dies schließt auch sehr heikle politische Fragen mit ein, etwa zur Sozialpolitik, Energiepolitik, indirekten Besteuerung, Rechtswesen, Sicherheit, Verteidigungspolitik, Außenpolitik, usw. (Es ist sogar geplant, daß eine europäische Polizei geschaffen werden soll, der es erlaubt ist überall in der EU tätig zu sein.)
Der Vertrag gibt der EU Kompetenzen, die kennzeichnend sind für einen Bundesstaat (allerdings ohne die üblichen Garantien – es fehlen sogar die Zusicherungen, die in der tschechischen Verfassung bis 1992 gültig waren). Er erzeugt eine Kategorie von exklusiven Kompetenzen der Union, die über die Zuständigkeiten der einzelnen Länder gehoben wird. Während die ›Teilung der Kompetenzen‹, d.h. die Teilung der Souveränität, bisher das bestimmende Merkmal war, so sieht der Vertrag eine neue ›Europäische‹ Souveränität vor. Des Weiteren werden sogenannte unterstützende Zuständigkeiten geschaffen, die es der EU ermöglicht in Ressorts wie etwa ›Schutz und Verbesserung der Gesundheit, Industrie, Kultur, Tourismus, Schule, Berufsausbildung, Jugend, Sport, Zivilschutz, Verwaltungskooperation …‹ tätig zu werden. Mit anderen Worten, der EU wird es möglich, sich in praktisch alle Bereiche im Leben eines Landes einzumischen. Diese Tatsache wird noch dadurch verstärkt, daß es der Vertrag unterläßt, irgendeine ›alleinige Zuständigkeit‹ der Mitgliedsländer zu erwähnen, also eine Liste von Bereichen, die niemals von der zentralen EU kontrolliert werden sollen.«
Für Christen könnte dies z. B. bedeuten, daß sie, z. B. wenn sie darüber predigen, daß Homosexualität nach biblischem Befund verwerflich ist, aufgrund eines europäischen Haftbefehls verhaftet werden, wenn ein EU-Land, in dem solche Äußerungen als Diskriminierung strafbar sind, die Auslieferung verlangt. Deutschland hätte dann keine Möglichkeit mehr, seine Bürger vor Auslieferung zu schützen.
Nachtrag:
Wer sich für das Thema interessiert, findet hier einen Vortrag eines der Kläger, des Prof. Schachtschneider (einfach durch die Videoschnipsel 1 – 10 durchklicken).