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Verfolgung in Deutschland

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… grundlegende Menschenrechte, gegen die kein Staat verstoßen darf.

28. Januar 2010

 

Lawrence Burman, Richter in Memphis, Tennessee, hat Familie Romeike aus Bissingen, Baden-Württemberg, politisches Asyl in den USA gewährt. Über ihre Flucht hatte ich ja schon Anfang April 2009 berichtet.

Burman sagt in seiner Urteilsbegründung:

»Menschen, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollen, sind eine besondere soziale Gruppe, die die deutsche Regierung zu unterdrücken versucht. Diese Familie hat eine gut begründete Furcht vor Verfolgung. … Deswegen steht ihr Asyl zu, und das Gericht wird ihr Asyl gewähren.«

Über Deutschland sagt er:

»Hier wird ein grundlegendes Menschenrecht verletzt, kein Land der Welt hat dazu das Recht. … Die deutsche Regierung bezeichnet Homeschooler als Mitglieder einer Parallelgesellschaft und versucht sie auszuradieren. Das ist eigenwillig und dumm und widerspicht all dem, was wir Amerikaner glauben. … Dieses Urteil ist beschämend für Deutschland.«

 

Deutschland steht mit seinem rigiden Schulzwang, der 1938 unter Hitler eingeführt wurde, um die heranwachsende Generation »gleichzuschalten« und nach 1945 einfach beibehalten wurde, im internationalen Vergleich (mit Ausnahme von Bulgarien) völlig isoliert da. Vor einem knappen Jahr hatte ich dazu geschrieben:

fast erfreulich …

26. November 2009

 

Familie Dudek, über die ich am 19. einen Artikel von K. J. Heinz eingestellt hatte, ist erst einmal mit einer milden Geldstrafe von 120 € davongekommen. Das ist Grund zur Dankbarkeit. Andererseits ist die Kuh noch nicht vom Eis, da die Staatsanwaltschaft versuchen könnte, dieses Urteil zu revidieren und da die Dudeks nun als vorbestraft gelten. Dies könnte eine Haftstrafe beim nächsten Anlaß bedeuten. Da die Kinder fortgesetzt zu Hause unterrichtet werden, ist dieser vorprogrammiert.

Es gibt eine Dokumentation vom ZDF, die so ausgewogen ist, wie man das vom ZDF fast nicht mehr erwartet hätte, die auch online anzusehen ist und die mich sehr für die Dudeks eingenommen hat.

Und es gibt eine sehr schöne und lehrreiche Verteidigungsrede von Jürgen Dudek, die dieser am 16. 11. vor dem Landgericht Kassel gehalten hat.

Einen Bericht des Netzwerks Bildungsfreiheit gibt es hier.

 

 

 

Fremde Federn: Gefängnis trotz guter Kindererziehung und Bildung?

19. November 2009


Der folgende Artikel erscheint hier mit freundlicher Genehmigung des Autors Kurt J. Heinz und ist ursprünglich vorgestern auf www.medrum.de erschienen:

 

 

 

 

 

 

Gefängnis trotz guter Kindererziehung und Bildung?

Schulamt und Staatsanwalt halten an Anklage gegen Ehepaar Dudek weiter fest

 

(MEDRUM) Seit Montag ist beim Landgericht Kassel erneut über die Frage zu urteilen, ob Eltern mit Gefängnis bestraft werden sollen, die ihre Kinder gut erziehen und bilden, sie aber nicht in eine staatlich anerkannte Schule schicken.

Eduard Elscheidt im Strafvollzug

20. Oktober 2009 

Link des Tages: Ermutigender Bericht auf »Ekklesia-Nachrichten« über die Erzwingungshaft von Eduard Elscheidt:

 

Wie vor 8 Tagen berichtet, war Herr Eduard Elscheidt am 8. 10. 09 in Erzwingungshaft gekommen, weil er seine Tochter nicht der staatlichen Sexual-Erziehung (=SE) preisgeben wollte und von seinem christlichen Glauben her gewissensmäßig nicht imstande war, das Bußgeld zu bezahlen; das wäre ihm wie Heuchelei und Lüge vorgekommen, denn er kann nicht über diese Tat Buße tun und wird auch weiterhin seine Kinder vor der staatlichen SE verschonen. – Herr Elscheidt erzählte nun auf meine Anfrage hin, wie es ihm im Gefängnis ergangen ist …

 

Ganzen Artikel auf »Ekklesia-Nachrichten« weiterlesen.

 

Siehe auch diesen ähnlichen Artikel über die Erzwingungshaft gegen Willi Dojan.

 

 

 

Kinderverstaatlichung

18. September 2009

 

 

 

Gerade schreibt mir das Familiennetzwerk, daß die CDU die weitere Dekonstruktion der Familie durch eine Kindergartenpflicht vorantreiben will — vorerst für das letzte Jahr vor der Schule:

 

Unter Wölfen

10. August 2009

In den ersten Bundesländern gehen tatsächlich die Ferien schon wieder zu Ende, und das bedeutet auch für viele (zumeist) Sechsjährige: Schulanfang. Für einige von diesen bedeutet das auch: Schulanfängergottesdienste. Was unterscheidet nun einen solchen Schulanfängergottesdienst von den Einschulungsfeierlichkeiten der Schule? Daß all die guten Wünsche als Gebet umformuliert werden und in der Zuckertüte irgendwo ein WWJD-Armbändchen oder sonstiger Devotionalienkitsch von Uljö oder Kawohl unter Gummibärchen und Schokolade verbaggert ist? Tatsächlich kann man sich manchmal des Eindrucks nicht erwehren, als gäbe es keine unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkte. Schulterklopfen und Freude allenthalben, dabei steht auch der Schulanfang zunehmend unter dem Wort: »Gehet weg; gewahret! Ich schicke euch wie Lämmer mitten unter Wölfe.« (Luk. 10, 3) Wieviele Schulanfänger (und wieviele Eltern) sind aber darauf vorbereitet?

Dazu paßt, daß das Bundesverfassungsgericht die Elternrechte gerade wieder zugunsten der Schulrechte eingeschränkt hat.

Das mußte ja so kommen — Familie Romeike auf der Flucht.

3. April 2009

Das ist ungewohnt und neu, aber eigentlich nicht erstaunlich, so wie Heimschuleltern in Deutschland behandelt werden: Deutsche Christen haben erstmals einen Asylantrag in den USA gestellt. Denn die verfassungsgemäß garantierte freie Ausübung ihres Glaubens sehen sie nicht gegeben, solange sie nicht auch ihre Kinder erziehen und bilden können, wie sie dies für angemessen erachten. Ich will hier nicht groß von anderen abschreiben und verweise auf diesen Artikel in der »Welt«.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang noch einmal an die Affaire Busekros, die gut erklärt, warum sich Eltern zur Flucht aus Deutschland genötigt sehen, und über die ich damals, vor zwei Jahren, geschrieben hatte:

 

Rückblick 1. Lesertreffen

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