Sie befinden sich hierTrügerische Waagschalen · Teil I

Trügerische Waagschalen · Teil I


By Geier - Posted on 10 März 2013

10. März 2013

 

 

 

»Waagschalen des Trugs sind Jahweh ein Greuel, aber ein vollkommener Gewichtsstein findet sein Wohlgefallen.« (Spr. 11, 1)

Diese salomonische Feststellung bezieht sich auf die Aussage in der Torah: »Nicht tut ihr Arg in der Richtigung[G], im (Längen-)Maß, im Gewicht und im Meßgefäß.
Waagschalen der Gerechtigkeit, Gewichtssteine der Gerechtigkeit, Ejphah* der Gerechtigkeit und Hin* der Gerechtigkeit sollt ihr haben. Ich bin Jahweh, euer Elohim, der ich euch herausgehengemacht hat aus dem Erdland Mizrajim.«
(3. M. 19, 35f)

Daß Rechtspflege und Maßhaltigkeit hier in einen Zusammenhang gestellt werden, ist kein Zufall. Recht ist etwas, das vom Gesetzgeber zugemessen und von Richtern abgewogen wird. Rechtssetzungen sind buchstäblich Maß-Stäbe, die an die Handlungen der Menschen angelegt werden. Das Maßhalten ist ein wichtiges Prinzip, das sich durch das biblische Rechtssystem zieht; es wird zum Beispiel sichtbar, wo der Grundsatz »Auge für Auge, Zahn für Zahn« eine maßlose, unverhältnismäßige Rache verbietet, die womöglich als Sühne für den Verlust eines Auges oder eines Zahnes ein Menschenleben gefordert hätte. So ist es naheliegend, daß die Waage in verschiedensten Kulturen und Zeiten als Symbol der Rechtsprechung dient.

Waagschalen des Trugs sind intransparente Waagschalen. Die Manipulation an den Gewichten ist dem Auge verborgen. Da, wie gesagt, Recht etwas abgewogenes und zugemessenes ist, trifft der Vorwurf der trügerischen Waage auch auf undurchsichtige Rechtssysteme zu. Diktaturen neigen dazu, das Recht mehrdeutig und dehnbar zu halten. Dadurch wird es interpretationsanfällig und fällt der Willkür anheim. Dies ermöglicht es, jederzeit mißliebige Bürger zu kriminalisieren, weil jeder sich in diesem dehnbaren Netz verfangen kann. Von Armand-Jean I. du Plessis de Richelieu, dem als Kardinal Richelieu bekannten Berater und Minister Ludwigs XIII., sind die Worte überliefert: »Man gebe mir sechs Zeilen, geschrieben von dem redlichsten Menschen, und ich werde darin etwas finden, um ihn aufhängen zu lassen.« Solches Beugen des Rechts braucht auch ein biegsames Rechtssystem, das schwach ist, unkonkret, unscharf und undurchsichtig.

Nicht nur diktatorische, auch überkomplexe Rechtssysteme sind intransparent. Ein solches überkomplexes Rechtssystem erkennt man daran, daß es jederzeit möglich ist, daß ein Bürger, der diesem System unterworfen ist, den Rechtsrahmen übertritt, ohne dies zu wissen. Es ist ein Zeichen mangelnder Rechtsstaatlichkeit, wenn ein Rechtssystem so aufgeblasen und undurchsichtig ist, daß jederzeit jedermann kriminalisiert werden kann, so daß unliebsame Bürger erpreßt oder durch Verwicklung in Rechtsstreite lahmgelegt werden können.

613 Gebote und Verbote soll es in der Torah geben. Und regelmäßig wird in christlichen Predigten die Unmöglichkeit betont, so viele Gesetze zu halten. Gleichzeitig wird aber mit Verweis auf Röm. 13, 1ff gefordert, sämtliche weltlichen Gesetze genauestens zu beachten. In der Bundesrepublik Deutschland gab es per 31. Dezember 2009 1.924 Gesetze und 3.440 Verordnungen mit insgesamt 76.382 Artikeln und Paragraphen auf Bundesebene. Hinzu kommen die Gesetze und Rechtsverordnungen der 16 Bundesländer, Stadt- und Gemeindeordnungen sowie europäisches Recht, das im Einzelfall schon mal nationalen Rechtssetzungen widersprechen kann. Es ist völlig unmöglich, daß jeder Bürger jedes dieser Gesetze kennt, die zu befolgen aber von ihm erwartet wird. Allein schon aus quantitativen Gründen ist dieses System als ein System trügerischer Waage, und damit nach biblischem Befund als Greuel-System zu bezeichnen. Wer sich in ein Rechtssystem einordnen soll, darf auch beanspruchen, dieses als Laie uneingeschränkt zu verstehen.

Es ist aber nicht nur die schiere Zahl, sondern auch die Unbeständigkeit des Rechtssystems, das durch beständigen Umbruch zu Intransparenz führt. Das hebräische Wort für »Gesetz«, חק, ist von חקק, »meißeln«, abgeleitet und kann also als »Gemeißeltes« übersetzt werden. Ein Gesetz, das nicht »in Stein gemeißelt«, also beständig und generationsübergreifend ausgelegt ist, verdient demnach in der biblischen Begriffswelt die Bezeichnung »Gesetz« nicht. Heute ist es üblich, daß die Rechtsordnung nicht mehr verbindliche Werte festschreibt, sondern einem tatsächlichen oder behaupteten gesellschaftlichen Wertewandel hinterherhechelt. Vor vier Jahren hatte ich dazu geschrieben:

Dabei wechseln die Bewertungsmaßstäbe des weltlichen Rechts unablässig. Während Homosexualität vor kurzem noch strafbar war, ist sie momentan nicht nur zulässig, vielmehr wird heute selbst die Kritik daran zur Straftat erklärt. Heute ist Pädophilie noch strafbar, morgen könnte schon die »Diskriminierung« von Pädophilen strafbar sein, denn genauso, wie vor wenigen Jahzehnten Lobbyarbeit zur Legalisierung der Homosexualität getrieben wurde, wird heute (unter dem Vorwand der »sexuellen Selbstbestimmung«) schon offen für die Legalisierung von Pädophilie geworben. Derselbe Richter, der heute einen Pädophilen verurteilt, könnte also schon bald einen Christen verurteilen, der Pädophilie kritisiert. Der Staat wechselt die Seiten: Was er heute selbst noch hart bestraft, verteidigt er morgen schon gegen bloße Kritik. In Deutschland ist Abtreibung formal noch rechtswidrig, besonders scharfe Kritiker aber, die auf eben diese Rechtswidrigkeit hinweisen, werden bereits heute — innerhalb desselben Rechtssystems — bestraft. In Südafrika ist man schon weiter: Hier kann man nicht etwa für die Durchführung, sondern für die Verhinderung einer Abtreibung mit Gefängnis bestraft werden!

Allein von 1998 bis 2004 soll die Bundesrepublik 4.000 neue Rechtsnormen erlassenen haben, was sich geradezu bescheiden ausnimmt gegen die Brüsseler Regelungswut, die uns in der gleichen Zeit 19.000 neue Verordnungen der Europäischen Union beschert haben soll. Hier scheitert nicht nur der Laie, selbst der professionelle Jurist kann diese Flut nicht überblicken. Publius Cornelius Tacitus wird die Bemerkung zugeschrieben: »Je korrupter der Staat, desto zahlreicher die Gesetze.« Ist Rechtsstaatlichkeit im biblischen Sinne von Mäßigkeit und Maß-Haltigkeit geprägt, ist die Gesetzesschwemme ein Zeichen von Maß-Losigkeit.

Auch ein Steuerrecht, das nicht ohne Berater zu verstehen ist, ist trügerisch. Das derzeitige Steuerrecht begünstigt nicht denjenigen, der den größten Nutzen für die Allgemeinheit erbringt, sondern denjenigen, der am geschicktesten darin ist, verborgene Schlupflöcher zu finden. Steuergerechtigkeit kann es nur bei Steuerverständlichkeit geben, und diese ist dann erreicht, wenn jeder durchschnittlich gebildete Bürger ohne Hilfe eines Beraters seine Steuerbelastung auf den ersten Blick erkennen kann. Stattdessen ist das derzeitige Steuersystem auf größtmögliche Verschleierung ausgelegt, die sogar zu dem sittenwidrigen Zustand führt, daß Steuern auf das Steuernzahlen erhoben werden, wie z. B. die Mehrwertsteuer, die auf Mineralöl- und Ökosteuer erhoben wird. Das fällt nur deshalb nicht weiter auf, weil diese Steuern als Preisbestandteile indirekt, zumeist also unbewußt entrichtet werden. Auch die rückwirkende Änderung von Gesetzen, die das Grundgesetz eigentlich verbietet, kommt im Steuerrecht immer wieder vor.

Gerechte Gewichtssteine bedeuten in Bezug auf das Recht auch, daß der Staat dem Gesetz mit der gleichen Unbedingtheit unterworfen ist wie der Bürger. Auch dieses rechtsstaatliche Prinzip wird gelegentlich unterlaufen: Vom Berliner Flughafen zum Beispiel ist zu lesen, daß »an den Baugenehmigungen vorbei gebaut« wurde. Ein privates Bauwerk wäre unter diesen Umständen wohl abgerissen worden. Die EU-Staaten haben gerade eine Klausel beschlossen, die es verschuldeten Staaten künftig noch leichter erlauben soll, ihre Gläubiger zu enteignen. Das ist ein ganz klarer Mißbrauch der Gesetzgebungshoheit, um sich auf dem Geldmarkt ungerechtfertigte Vorteile gegenüber anderen, weniger mächtigen Marktteilnehmern zu erzwingen. Recht aber sollte kein Mittel willkürlicher Machtausübung sein, sondern im Gegenteil den Mächtigen binden. In der Bibel finden wir etliche Beispiele, wie Mächtige sich über das Recht gestellt haben und schließlich vom König der Könige gerichtigt[G] wurden, so zum Beispiel David, der das Weib des Urijah zu sich citiert oder Ahabh, der den Weinberg des Naboth durch massive Rechtsbeugung an sich bringt.

Zum Rechtsmißbrauch ist auch die Politisierung des Rechts zu rechnen, wie sie sich beispielsweise gerade im angelsächsischen Recht ausbreitet. Hier hat man die Rechtsfigur des sogenannten »Haßverbrechens« (hate crime) eingeführt, die zur Gesinnungsjustiz führt und zu gröblich unterschiedlicher Beurteilung und Gewichtung gleicher Tatbestände, also ganz buchstäblich zu verfälschten Gewichtssteinen auf der Waage des Rechts. Aktuelles Beispiel ist der Fall des Amisch-Bischofs Samuel Mullet, der dazu angestiftet hat, Mitgliedern einer anderen Amisch-Gruppe, mit denen er verquer lag, zur Strafe gewaltsam Haare und Bärte abzuschneiden. Zweifellos ist das ein schweres Vergehen — ganz besonders angesichts der Bedeutung, welche der Bart im Wertesystem der Amisch für die Würde eines Mannes spielt — das geahndet werden muß. Aber durch die Einstufung dieses Vergehens als »Haß-Verbrechen« wurde die Strafe maßlos. Der Anstifter soll für 15 Jahre ins Gefängnis, was angesichts seines Alters von 67 Jahren wohl de facto lebenslänglich bedeutet. Der sogenannte Hate Crimes Prevention Act bewirkt eine Begünstigung gewöhnlicher Krimineller: Wer zum Beispiel einen Homosexuellen erschlägt, um ihn auszurauben, wird viel milder bestraft, als wer einen Homosexuellen mit Bezug auf dessen Homosexualität erschlägt. Auch im Falle des spätabgetriebenen Abtreibungsarztes George Tiller hat der Anwalt von Tillers Familie sich bemüht, die Tat als Haßverbrechen darzustellen, um das Strafmaß in die Höhe zu treiben.
Auch die deutsche Rechtswirklichkeit kennt groteske Mißverhältnisse der Gewichtung von Schuld. Während Eigentumsdelikte, mitunter sogar Ordnungswidrigkeiten mit Haftstrafen geahndet werden, ist immer wieder von brutalen Verbrechen zu lesen, bei denen Opfer zu Tode gekommen sind oder dauerhaft behindert und traumatisiert bleiben, während die Täter mit milden Bewährungsstrafen davonkommen.
Unter die rechtsbeugenden Übergriffe ist auch die Abschaffung echter Gewaltenteilung durch die Monopolisierung des Rechts in der Hand des Staates zulasten der väterlichen Gewalt zu rechnen, die dazu geführt hat, daß Streitfälle, die zur Oikos-Ebene der Gesellschaft gehören, heute vor Gerichte der Polis, also der staatlichen Ebene gezerrt werden.

 

 

Nachdem dieser Teil I dieses Artikels sich zunächst mit dem Unrecht in der Richtigung[G] — also in Rechtsfindung und Rechtsprechung — befaßt hat, soll es in Teil II um das Fälschen von Maßen gehen.

 

 

* Ejphah und Hin: Ein Trockenhohlmaß und ein Flüssigkeitshohlmaß

 

Photo: © Geier

Free Tagging (Freies Zuweisen von Kategorien)

Rückblick 1. Lesertreffen

Beliebte Inhalte



CAPTCHA
Diese Frage hat den Zweck, zu testen, ob man ein menschlicher Benutzer ist und um automatisiertem Spam vorzubeugen.
Bild-CAPTCHA
Bitte die im Bild dargestellten Buchstaben (ohne Leerzeichen) eingeben.

Geierpost buchen

Inhalt abgleichen