Bernhard Lassahn · Frau ohne Welt — Der Krieg gegen den Mann

5. Oktober 2013

 

Bernhard Lassahn
Frau ohne Welt: Trilogie zur Rettung der Liebe · Teil 1: Der Krieg gegen den Mann
176 Seiten
Manuscriptum Waltrop 2013
€ 14,90
ISBN 978-3937801803

Bekanntgeworden ist Bernhard Lassahn wohl hauptsächlich als Autor der Käpt’n-Blaubär-Geschichten. Bei Manuscriptum ist nun der erste Band von »Frau ohne Welt: Trilogie zur Rettung der Liebe« mit dem Titel »Der Krieg gegen den Mann« erschienen. Auf den zweiten Blick erscheint es denn auch ganz plausibel, daß ein Kinderbuchautor zur Feminismuskritik findet. Schließlich, so zeigt Lassahn anschaulich, ist der Feminismus keine konstruktive Einrichtung, die das Wohl der Frau fördert, sondern eine destruktive Ideologie, die  ein harmonisches, auf gegenseitige Ergänzung ausgerichtetes Miteinander der Geschlechter unmöglich macht. Lassahn diagnostiziert einen Geschlechterkrieg, in dem es nur Verlierer geben kann: Männer und Frauen werden beschädigt und entwurzelt, und natürlich sind eben auch die Kinder als »Kollateralschäden« der Kampfhandlungen die Leidtragenden — sofern sie überhaupt noch geboren werden. Denn Mutterschaft gilt dem klassischen Feminismus immer noch als Element patriarchalischer Frauenunterdrückung, als wichtigstes Hindernis unbeschränkter Selbstverwirklichung.

Citat des Tages LXXII

27. September 2013

 

»Der billige, der nachgeholte Widerstand gegen ein Regime, das es seit 70 Jahren nicht mehr gibt, verleiht der Antifa Macht. Macht über die Sprache, Macht über das Denken und Macht über die Menschen. Die Antifa lebt vom Dritten Reich wie die Fliege vom Kot; ohne diese Nahrung müßten ihre Mitglieder verhungern. Sie stünden als die eitlen Pharisäer da, die sich vor laufender Kamera damit brüsten, nicht so zu sein wie dieser Zöllner.«

Dr. Konrad Adam in der JF

(Der Publizist Adam ist einer der wenigen klugen Köpfe des deutschen Journalismus.)

 

 

Eilmeldung

19. September 2013

 

Die Kinder der Familie Wunderlich sind nach drei Wochen in Fremdbetreuung wieder bei ihren Eltern. Dies ist heute am Familiengericht Darmstadt in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen worden. Freilich werden sie künftig eine öffentliche Schule besuchen müssen, um den Eltern nicht wieder weggenommen zu werden.

Das Jugendamt wollte auf Zeit spielen und hatte vor Gericht einen Beschluß angestrebt, die Kinder mindestens ein halbes Jahr von ihren Eltern fernzuhalten. Danach hätte es, wie dies regelmäßig in vergleichbaren Fällen geschieht, argumentieren können, daß eine Rückkehr der Kinder in die Familie dem Kindeswohl zuwiderliefe, weil sie sich inzwischen in der Fremdbetreuung eingewöhnt und sozial integriert hätten. Diesem Ansinnen ist das Gericht nicht gefolgt.

Donnerstag: Demonstration in Darmstadt

17. September 2013

 

Am Donnerstag, dem 19. September, soll um 13.30 Uhr beim Familiengericht Darmstadt ein erster Anhörungstermin zur »Inobhutnahme« der Kinder der Familie Wunderlich stattfinden. Unterstützer der Familie haben von 13 bis 17 Uhr eine Demonstration vor dem Gericht am Mathildenplatz 15 angemeldet. Familie Wunderlich freut sich über alle Unterstützer, die sich einfinden können. Ob die Verhandlung öffentlich oder nichtöffentlich sein wird, ist noch nicht bekannt.

Familienrichter Malkmus hat einstweilen angeordnet, daß »im Hinblick auf angekündigte Demonstrationen und hierbei nicht auszuschließende Tumulte« Polizeibeamte im Gericht bewaffnet sein dürfen. Dies mutet zwar etwas befremdlich an, da christliche Demonstranten in Deutschland bisher noch nie durch Tumulte oder sonstige Gewalttätigkeiten aufgefallen sind, aber trotzdem bittet Familie Wunderlich ausdrücklich um ausschließlich ruhige und besonnene Präsenz.

Zum Termin wird es genau drei Wochen her sein, daß die vier Kinder aus der Familie deportiert wurden. Für ihre Unterbringung werden bis dahin schon Kosten von 13.829,20 € aufgelaufen sein. Das Jugendamt veranschlagt monatlich 19.756 €, also 658,53 € täglich, für die zunächst der Steuerzahler haftet, die das Jugendamt aber versucht, von der Familie beizutreiben.

Die neun Gebote

16. September 2013

 

Da bekomme ich doch am Wochenende — es ist Wahlkampf — in der Innenstadt das »Deutschlandmagazin« der »Deutschen Konservativen e.V.« in die Hand gedrückt, das hinten auf der letzten Umschlagseite die Zehn Gebote zeigt. Die Gebote finden sich gleich doppelt: Einmal als bloßer Text, zum zweiten ist die Abbildung eines Gemäldes mit der Unterschrift »Moses und die Gesetzes-Tafel« zu sehen, das einen Bärtigen in barocker Kostümierung zeigt, der eine Tafel mit dem Text der Gebote hält.

Freilich hat der Redakteur sich nicht die Mühe gemacht, beide Texte zu vergleichen. Auf der Tafel im Gemälde ist nämlich der vollständige Text zu finden, wie er auch in der Bibel steht, daneben aber die um ein Gebot gekürzte Fälschung aus dem katholischen Katechismus (wie sie übrigens auch genauso von Luther für seinen Katechismus übernommen wurde). Nun ja, Ihr kennt ja sicher alle den alten Kinderreim:

Zehn Gebote Gottes sollten unser Herz erfreu’n,
Rom hat das zweite einkassiert, da waren’s nur noch neun …

Ach, Berlin …

10. September 2013

 

In Berlin Neukölln hat (wohl schon im Frühjahr) eine Frau ein Kind zur Welt gebracht, die als sogenannte Transsexuelle der Meinung ist, sie sei ein Mann. Tatsächlich ist sie von Amts wegen als Mann in den Registern verzeichnet, was sogar die sonst eher betuliche F.A.Z. zu der bildzeitungsreifen Überschrift »Mann bringt Kind zur Welt« veranlaßt hat. Natürlich bringen Männer keine Kinder zur Welt. Die Sensation ist keine. Das einzig männliche an der Kindsmutter ist der Wunsch, eigentlich doch lieber ein Mann zu sein. Nun ist es freilich nicht einmal dem deutschen Beamten gegeben, Männer per Verwaltungsakt in Frauen umzuwandeln oder Frauen in Männer. Aber das Bundesverfassungsgericht hat 2011 in seiner unergründlichen Weisheit beschieden, daß das Geschlecht Transsexueller auch dann in den Papieren geändert werden kann, wenn diese sich keinen Operationen zu einer sogenannten Geschlechtsumwandlung unterzogen haben, sondern nur irgendwie wünschten, sie wären jemand anderes, als sie tatsächlich sind und einen Schamanen psychologischen Gutachter finden, der ihnen das bescheinigt. Es gäbe nun, so die Zeitung, auch zeugungsfähige Männer, die mit dem Paß einer Frau herumliefen (und sicherlich auch die Damentoilette benutzen).

»… nicht, daß noch die Presse kommt«: Kinderverhaftung in Hessen.

2. September 2013

 

Wünscht Ihr Euch auch gelegentlich, es würde Feuer vom Himmel fallen? Ich schon. Am Freitag hatte ich kurz den Fall der Heimschul-Familie Wunderlich erwähnt, deren vier Kinder am Donnerstag durch das Jugendamt Darmstadt den Eltern gewaltsam weggenommen wurden, auch hatte ich vor etwa einem Jahr einen Kommentar zum Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch selbiges Jugendamt geschrieben. Durch diesen Entzug war die schier unglaubliche, aber nach deutschem »Recht« eben mögliche Situation entstanden, daß man die Eltern mit internationalem Haftbefehl als »Kindesentführer« gejagt hätte, falls sie mit ihren eigenen Kindern verreist wären. Heute nun habe ich den Bericht des Familienvaters Dirk Wunderlich zu den Geschehnissen vom letzten Donnerstag erhalten, den ich hier stark gekürzt wiedergebe:

Am Donnerstag, dem 29. August 2013, ca. 8.00 Uhr, stürmten mindestens zwanzig Behördenvertreter unser Einfamilienhaus in Wembach bei Darmstadt. Diese bestanden aus zivil gekleideten SEK-Kräften, Gerichtsvollzieher, normalen Polizisten, Abteilungsleiter Jugendhilfe, Mitarbeiterin Jugendhilfe, vom Gericht bestelltem »Verfahrensbeistand« für unsere vier Kinder, vom Jugendamt bestimmtem »Amtspfleger« für unsere Kinder (sieben bis vierzehn Jahre alt) sowie mehreren »professionellen« Erzieherinnen.

 

Wie Nachbarn uns später mitteilten, hatte sich zuvor ein großer Konvoi in unserer Straße gebildet. Die Kräfte der Spezialeinheit umstellten unser Haus, wozu sie auch durch das Grundstück eines Nachbarn gingen und dessen Beschwerde mißachteten. Schließlich klingelten sie kurz nach acht an der Tür. Mit unseren drei ältesten Kindern waren wir schon seit einer Stunde in ein angeregtes Gespräch vertieft, in welchem wir die verschiedensten Wissensbereiche streiften. Solche Stunden der Wissensvermittlung bringen mehr als hundert Stunden staatlichen Schulunterrichts.

Beim Klingeln um diese Uhrzeit war uns schon klar, daß nun wohl Behördenvertreter vor der Tür ständen. Wir dachten aber, daß es der Amtspfleger für unsere Kinder wäre, evtl. mit ein paar normalen Polizisten, um die Kinder einer »Lernstandserhebung« zuzuführen. Ich ging deshalb vorsorglich ins Bad, um zunächst von dessen Fenster aus mit den erwarteten Behördenvertretern sprechen zu können. Um so größer war dann meine Überraschung, als ich sofort feststellen mußte, daß es diesmal wohl die seit Jahren befürchtete Inobhutnahme unserer Kinder sein müßte, denn es waren zunächst lauter unbekannte — und vor allem viele — Gesichter zu sehen. Ein selbstbewußt-energisch auftretender Mann Anfang dreißig, der, wie mir im Nachhinein klar wurde, der Einsatzleiter war, verkündete mir umgehend: »Herr Wunderlich, wir müssen mit Ihnen sprechen, machen Sie deshalb bitte die Tür auf.« Ich antwortete: »Wir können uns auch gerne hier am Fenster unterhalten.« Darauf erwiderte er nur befehlend: »Machen Sie die Tür auf!« Der Gerichtsvollzieher fiel ein: »Herr Wunderlich, wenn Sie nicht die Tür aufmachen, müssen wir sie aufbrechen.« Ich fragte: »Wieso müssen Sie sie aufbrechen?« Diese Frage wurde nicht beantwortet. Statt dessen rief der Einsatzleiter zwei Vornamen, plötzlich tauchten aus dem Hintergrund 2 SEK-Kräfte mit einem ca. 1 Meter großen zylindrischen Gerät auf, das wohl eine Art Türramme darstellte und positionierten sich einsatzbereit vor der kleinen Treppe zu unserer Haustür. »Machen Sie jetzt auf?« fragte wieder der Einsatzleiter. Ich signalisierte ein Einlenken und ging zur Haustür, um diese zu öffnen.

Als erstes stand mir der Gerichtsvollzieher gegenüber, der mir unmittelbar einen Gerichtsbeschluß der Richterin Daniela König vom Familiengericht Darmstadt vom 28. August 2013 überreichte, in welchem angeordnet wird, unsere Kinder »an das Jugendamt Darmstadt-Dieburg herauszugeben«. Der damit beauftragte Gerichtsvollzieher »darf notfalls auch Gewalt gegen die Kinder anwenden«. Dies las ich jedoch alles erst später, denn im Moment des Empfangs hatte ich keine Lesebrille bei mir. Dann ging alles sehr turbulent zu, weshalb ich nur noch Bruchstücke wiedergeben kann. Es strömten unaufhörlich Menschen in unser Haus. Ich wurde sofort von zwei SEK-Kräften leiblich untersucht und ab da sehr körpernah begleitet. Mir wurde geboten, mich zu setzen. Bei vielen Anläufen aufzustehen, wurde ich sofort wieder heruntergedrückt mit der Aufforderung: »Bleiben Sie sitzen!« Ich durfte zunächst nicht zu meinem Telefon gehen und meinen Anwalt anrufen. Ein Hinweis meinerseits, daß der Gerichtsbeschluß sicherlich nicht dazu berechtigte, mich hier sämtlicher Grundrechte zu berauben, wurde nicht beantwortet.

Währenddessen hatten sich mehrere Personen um unsere Kinder gestellt und versuchten den Eindruck zu erwecken, daß sie jetzt unweigerlich mitkommen müßten. Unsere Kinder wiederum machten sehr deutlich klar, daß sie das nicht tun würden. Unsere älteste Tochter umarmte sogleich unsere jüngste Tochter, um sie zu schützen. Meine Frau wurde aufgefordert, die Kinder zum Mitgehen zu bewegen. Empört verweigerte sie dieses Ansinnen. In der Zwischenzeit war mir erlaubt worden, meinen Anwalt, Dr. Vogt in Eschwege, anzurufen. Auf dem Weg zu meinem Schreibtisch wurde jede Bewegung meinerseits immer wieder begrenzt, als bestünde die Gefahr, ich könnte irgendwie eine unkontrollierte, gewalttätige Aktion begehen.
Es gelang mir erst nach mehreren Anläufen, Rechtsanwalt Dr. Vogt zu erreichen. Diesem war sofort klar, daß unmittelbar zum jetzigen Zeitpunkt der Inobhutnahme unserer Kinder nichts entgegengesetzt werden kann, und daß ich ihn wieder anrufen soll, wenn alle verschwunden sind.

Mittlerweile waren schon die drei jüngsten Kinder in zwei verschiedenen Autos. Ich durfte mich kurz von ihnen verabschieden. Als ich noch einmal ins Haus ging, um für meinen Sohn eine Bibel zu holen, begegnete mir meine älteste Tochter — sich wehrend — wie sie gerade von zwei SEK-Beamten mit Gewalt aus dem Haus gebracht wurde. Als ich zurückkam und meinem Sohn die Bibel gab, war meine älteste Tochter mittlerweile auch im Auto, die sich von mir mit einem kämpferischen Gesichtsausdruck verabschiedete. Die anderen drei Kinder wirkten bei der Verabschiedung schon apathisch.

Meine Frau versuchte die ganze Zeit noch Herrn Behnis (Abteilungsleiter Jugendhilfe) umzustimmen, indem sie ihre Bereitschaft zeigte, unsere Kinder in einer Schule anzumelden, wenn sie jetzt nicht ins Heim müßten. In diesen Gesprächen schien Herr Behnis zu signalisieren, daß eine Schulanmeldung vielleicht alles wieder rückgängig machen könnte. In einem Gespräch in seinem Büro noch am selben Tag um 14.00 Uhr (zu dem auch Rechtsanwalt Vogt noch schnell angereist kam), wollte er dann davon nichts mehr wissen und betonte immer wieder, daß es eine Rückkehr der Kinder »sicher nicht in ein, zwei Tagen« geben würde. Er verstieg sich sogar zu der unsinnigen Behauptung, unsere Kinder würden durch unsere Kehrtwendung nur »vollends verwirrt«, weshalb sie besser in der Einrichtung verblieben. Als wir einen Tag später seinen diesbezüglichen Antrag lasen, wurde uns klar, daß er es nun als seine Aufgabe ansieht, unsere Kinder vor uns Eltern zu »retten«.

Meine Frau erzählte mir später, daß sie mitbekommen habe, wie ein SEK-Beamter zu seinem Kollegen sagte (und dabei auf seine Uhr deutete): »Wir können jetzt nicht mehr lang rummachen, wir müssen zusehen, daß wir wegkommen, nicht daß noch die Presse kommt.« Im Nachhinein wurde uns klar, daß alles sehr gut (auch zeitlich) durchgeplant war. Durch die Gespräche mit Herrn Behnis bemerkte meine Frau gar nicht, wie die Kinder abtransportiert wurden. Nur als unsere älteste Tochter von den zwei SEK-Beamten herausgeführt bzw. -getragen wurde, versuchte sie, sich noch von ihr zu verabschieden. Dabei wurde sie von dem einen Beamten mit dem Ellenbogen zur Seite gestoßen, wobei dieser bemerkte: »Nee, des geht jetzt net mehr.« Kurz darauf waren alle verschwunden …

Citat(e) des Tages LXXI

1. September 2013

 

»Das war ein katastrophaler Ausbau von Ersatzteilen. … Wenn einer der Angehörigen jemals so eine Explantation sehen würde und würde darüber sprechen oder es würde im Fernsehen gezeigt, dann gäbe es keine Einwilligungen mehr zur Organentnahme.«

Eine Anästhesistin im F.A.S.-Interview vom 19. 8. 13

 

»Kaum jemand weiß um die intensivmedizinischen Interventionen im präfinalen Stadium, auch nicht um die seltene Herbeiführung eines Wachkomas. Und man muß sich ja auch fragen, wer nach einer solchen Aufklärung noch stellvertretend seine Zustimmung zur Organspende geben würde.«

Prof. Dr. Wolfram Höfling, Staatsrechtler, in der F.A.S. vom 18. 8. 2012

  

 

Zahl des Tages V

30. August 2013 

 

 

40.227

 

Im Jahr 2012 haben die deutschen Jugendämter in vierzigtausendzweihundertsiebenundzwanzig Fällen zum Mittel der sogenannten »Inobhutnahme« gegriffen, das heißt, daß sie Kinder an sich genommen haben. Damit wurde ein neuer Höchststand erreicht. Noch 2007 hatte es »nur« 28.192 Inobhutnahmen gegeben, in nur fünf Jahren nahmen die Fälle also um ca. 43 % zu. Von den Fällen abgesehen, wo es sich um aufgegriffene Kinder handelt, die allein nach Deutschland eingereist sind (4.767 Fälle), wurden die Kinder in der Regel aus ihren Familien herausgenommen. In knapp einem Vietel der Fälle geschah dies auf Wunsch der Kinder. Der Verdacht auf Mißhandlung von Kindern, der in der Öffentlichkeit gemeinhin als Rechtfertigung für Inobhutnahmen durch die Jugendämter herhalten muß, war tatsächlich nur in einem verhältnismäßig geringen Teil der Fälle der Anlaß, und zwar nur 3.769 mal, also bei etwas über 9% der Inobhutnahmen.

 


 

Gestern wurden in Hessen die vier Kinder einer christlichen Familie »in Obhut genommen«, das heißt in diesem Fall, sie wurden, wie Augenzeugen berichten, von einem riesigen Aufgebot an Polizeispezialkräften unter massiver Gewaltandrohung aus der Familie gerissen. Die Scenerie war geradezu gespenstisch, da zur Verhaftung der Kinder ein Aufwand wie zur Aushebung eines hochgefährlichen Terroristenstützpunktes getrieben wurde. Die Kommandoaktion war bis zuletzt geheimgehalten worden, um es den Eltern zu verunmöglichen, Rechtsmittel gegen dieses Vorgehen einzulegen. Die Kinder waren weder vernachlässigt noch von Mißhandlung bedroht. Das »Verbrechen« der Eltern: Sie hatten ihre Kinder zu Hause unterrichtet.

 

Weitere Informationen zu diesem Fall (englisch) hier und deutsch hier.

 

 

Was »taz«-Leser nicht wissen sollen

29. August 2013

 

Ines Pohl, Chefredakteuse der sozialistischen »taz«, hat einen Artikel des Redakteurs Christian Füller vor der Veröffentlichung bewahrt. Formal ist das ihr gutes Recht, einerseits. Andererseits hat die Sache, wie man ein paar hundert Kilometer südlich des Berliner Sitzes der »taz« sagen würde, durchaus ein »Gschmäckle«. Füller hat in dem durchaus lesenswerten Artikel die These aufgestellt und begründet, daß die pädophile Vergangenheit der Grünen keineswegs ein Ausrutscher war, sondern ideologisch und strukturell in der Partei verankert. Es scheint nun, Frl. Pohl habe befunden, daß die Konfrontation mit der Realität in solch hoher Dosis ihrer linksgrünen Leserschaft nicht zuzumuten sei. Die F.A.Z. hat sich des Themas angenommen und dankenswerterweise auch den Artikel Füllers zum Herunterladen bereitgestellt, so daß sich der Leser ein Bild davon machen kann, was der »taz«-Leser keinesfalls erfahren soll.

Rückblick 1. Lesertreffen

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