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Brot, Wein und Gericht


By Geier - Posted on 07 Februar 2010

7. Februar 2010

 

Schwierige Bibelstellen III: 1. Kor. 11, 29

 

Denn der Essende und Trinkende ißt und trinkt sich selber Urteil, wenn er den Leib nicht beurteilt.

Dieser Aussage geht in Vers 28 die paulossche Anweisung »ein jeder prüfe sich selbst« voraus. Die Frage ist nun, worauf sich diese Selbstprüfung beziehen muß und damit auch, worauf sich die Gerichtsdrohung in Vers 29 bezieht. Geht es hier darum, irgendwelchen Verfehlungen nachzuspüren? Die McArthur Studienbibel gibt in ihrem Kommentar die verbreitete protestantische Auffassung wieder, wenn sie recht allgemein schreibt:

»Am Mahl des Herrn teilzunehmen, wenn man an seiner Sünde festhält, entehrt nicht nur die Feier, sondern entehrt auch den Leib und das Blut Christi, weil man mit seinem gnadenreichen Opfer leichtfertig umgeht. Man muß vorher alle Sünden vor dem Herrn klären (V. 28) und dann teilnehmen, damit das Opfer nicht verlästert wird, weil man an Sünde festhält.«

Wird diese Aussage aber wirklich dem Text gerecht? Tatsächlich redet Paulos hier nicht von irgendwelchen Verfehlungen, sondern von einer ganz bestimmten, die auch konkret dargestellt wird. Wer genau sich nach paulinischem Urteil vom Abendmahl fernhalten soll, geht aus dem weiteren Textumfeld im Ersten Korintherbrief hervor: Paulos verbietet hier nämlich nicht nur Konfessionsbildung, er untersagt explizit die Teilnahme am Mahl für alle, die sich einem besonderen Bekenntnis zurechnen.
Der Zusammenhang ist dabei folgender: Die korinthische Gemeinde ist gerade dabei, sich in einzelne Denominationen aufzuspalten — dem Apollos zugehörig, dem Petros usw. (1. Kor. 1, 12ff). Paulos schreibt ihnen deswegen in Bezug auf Brot und Kelch des Herrn: »Der Essende und Trinkende ißt und trinkt sich selbst Urteil, wenn er den Leib (des Christos) nicht (richtig) beurteilt. Deshalb sind inmitten von Euch viele Schwache und Sieche, und sind viele schlummerngemacht.« Er verweist auf die Unteilbarkeit der Herausgerufenen [G], da sie den unteilbaren Leib des Christos darstellt. Diese Einheit wird ja gerade auch in der Symbolik des Abendmahles verkündet:

Das Brot, das wir brechen, ist es nicht Gemeinschaft des Leibes des Christos, da wir, die vielen, ein Brot, ja ein Leib sind, denn wir alle haben mit Teil aus dem einen Brot. (1. Kor. 10, 16f)

Indem aber die Korinther Teile des Leibes des Christos sich selbst bzw. ihren Lieblingslehrern zurechneten, haben sie den Christos falsch beurteilt und dadurch den Leib des Christos zerteilt (1. Kor. 1, 13). Wenn sie nun das Mahl des Herrn feierten, verkündigten sie dadurch aber die Einheit des Christos gemäß 1. Kor. 10, 16f. Mit ihrer faktischen Gemeindestruktur wiederum verkündigten sie: »Es gibt einen apollischen Leib, einen kephischen Leib, einen christischen Leib usw.« (1. Kor. 1, 12). Damit waren sie im Widerspruch zu sich selbst und zum Herrn, Verkündigung und Tun fielen weit auseinander, sie aßen und tranken sich selbst zum Urteil; das heißt, die Verkündigung, die dem Mahl innewohnt (ein Leib), verurteilte ihre eigene Gemeindepraxis (gespaltener Leib). Die Folge waren Krankheit und Tod, denn hier muß sich das Wort erfüllen:

»Wenn jemand den Tempel Gottes verdirbt, so wird diesen der Gott verderben; denn der Tempel des Gottes ist heilig, der Ihr, ja Ihr seid.« (1. Kor. 3, 17)

Im Zusammenhang mit dem »Ersten ökumenischen Kirchentag« in Berlin im Frühjahr 2003 wurde die Frage eines interkonfessionellen Abendmahles von katholischen und evangelischen Theologen und Laien heftig diskutiert. Die Frage, ob ein solches denn erlaubt sei, hat ein Theologieprofessor damals mit der Äußerung beantwortet, daß der erste Korintherbrief, da er ja Spaltungen kritisiert, Katholiken und Evangelische geradezu zu einem gemeinsamen Mahl verpflichte. Bei oberflächlicher Betrachtung mag man dem spontan zustimmen wollen. Und doch kann nichts von der Wahrheit weiter entfernt sein. Tatsächlich verbietet Paulos im ersten Korintherbrief jedem, der sich überhaupt einer Denomination zurechnet, die Teilnahme am Mahl. Das gilt für Katholiken, die sich ja auf Petros berufen, sich also selbst für »kephisch« (1. Kor. 1, 12) erklären, ebenso wie für jede andere Benennung. Sie beurteilen den Leib nicht richtig und sollen sich vom Mahl fernhalten, um sich nicht selbst in Verurteilung zu begeben.
Insofern krankte diese Diskussion von vornherein an einer falschen Fragestellung. Die richtige Frage lautet nicht: »Darf es ein interkonfessionelles Abendmahl geben?« oder: »Dürfen Denominationen den Zugang zum Abendmahl reglementieren?« sondern: »Darf jemand, der sein Christsein mit einer Konfessionszugehörigkeit ergänzt, überhaupt am Mahl teilnehmen?«. Diese Frage hat Paulos mit einem eindeutigen Nein beantwortet. Jeder, der sich über seinen christlichen Glauben hinaus einem Sonderbekenntnis zurechnet, darf nicht am Mahl teilnehmen, wenn er sich nicht solchem Gericht wie dem von Paulos beschriebenen aussetzen will.

 


Zum besseren Verständnis der Denominationsfrage siehe auch Artikel »Wolfsblut«.

 

 

 


Nachtrag 27. 1. 2013: Unter dem Titel »… hinter sich selbst her.« ist jetzt eine .pdf-Broschur verfügbar, welche die Artikel »Wolfsblut«, »Brot, Wein und Gericht«, »Die Versammlung verlassen« und »An den Flüssen Babylons« beinhaltet. Diese kann heruntergeladen und auch als gedrucktes Heft über das Kontaktformular bestellt werden.

 

 

 

 


Photo: © Geier

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