Sie befinden sich hierDeutschland

Deutschland

warning: Creating default object from empty value in /www/htdocs/w0070ecf/geiernotizen/modules/taxonomy/taxonomy.pages.inc on line 34.

5 Jahre Haft für Blondinenwitz?

19. Oktober 2010

 

Ja, ich weiß, ich spitze schon wieder zu. Vermutlich wird auch künftig niemand für das Erzählen von Blondinenwitzen ins Gefängnis kommen. Vorläufig jedenfalls. Wahrscheinlich zumindest. Bestenfalls vielleicht doch möglicherweise auch gar nicht. Obwohl: Vom Wortlaut des Gesetzes her wäre es eigentlich schon möglich …

Aber von vorn: Um das europäische »Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art« [und da denke ich doch tatsächlich, daß ich mich manchmal zu umständlich ausdrücke] umzusetzen, plant die Bundesregierung eine einschneidende Erweiterung des Straftatbestandes der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB.

Gemäß Art. 4 dieses Zusatzprotokolls wird die »Aufstachelung« nicht nur gegen Bevölkerungsgruppen sanktioniert, sondern auch gegen Einzelpersonen, die solchen Bevölkerungsgruppen angehören. Folgende Fassung des Gesetzes liegt nun zur Beschlußfassung vor: 

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

Bundesantidiskriminierungsstelle fordert mehr Kinderdiskriminierung

16. Oktober 2010

 

Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, fordert in einer aktuellen Pressemitteilung die Bundesregierung auf, zu »prüfen, inwieweit noch bestehende Ungleichbehandlungen von [homosexuellen] Lebenspartnerschaften und Ehen weiter abgebaut werden können«, wofür sie als Beispiel das Adoptionsrecht bemüht.

Nun geht es — und darauf kann man gar nicht oft und deutlich genug hinweisen — beim Adoptionsrecht nicht um Elternrechte, sondern allein um Kindesrechte, insofern verfehlt die Antidiskriminierungsbeauftragte das Thema, wenn sie eine Diskriminierung Homosexueller behauptet, solange diese nicht in gleichem Maße Kinder adoptieren können wie andere. Tatsächlich würde ja gerade im Falle einer Homosexuellen-Adoption ein Diskriminierungsfall überhaupt erst eintreten, denn das adoptierte Kind wäre diskriminiert gegenüber den anderen Kindern, die das Privileg haben, mit einem Vater (männlich) und einer Mutter (weiblich) aufzuwachsen. Vielleicht sollte Frau Lüders einmal darüber nachdenken. Freilich: Zur Adoption freigegebene Kinder dürfen noch nicht wählen, bilden keine lautstarken Interessenvereine und machen auch kein politisch relevantes Geschrei, wenn sie benachteiligt werden.

Ab zwölf.

3. Oktober 2010

 

Florentine Fritzen hat sich die Mühe gemacht, sich durch eine unglaubliche Müllhalde zu wühlen: Sie hat sich 100 Filme angesehen, welche die »Freiwillige Selbstkontrolle der Filmindustrie« (FSK) von zwölf Jahren an freigegeben hat. Das Ergebnis ist erschreckend: Folterszenen, Gruppensex, Nekrophilie, Gewaltexcesse, »Sexscenen, bei denen sich manche erwachsenen Zuschauer fragen, inwieweit die Schauspieler hier überhaupt noch schauspielern, so unmittelbar wird alles gezeigt«, Inzest, Perversion, unvorstellbare Obszönitäten und Bestialitäten en gros und vor allem auch: en detail. Fritzen kommentiert hier in einer Text-Bild-Strecke einige Punkte der jeweiligen Filme und schon das bloße Lesen ist nicht jugendfrei und kann selbst bei Erwachsenen zu Übelkeit führen. Die FSK läßt den Unrat aber auf Kinder los. Besonders problematisch daran ist, daß einige Eltern möglicherweise größere Probleme haben, ihren Heranwachsenden einen Film auszureden, der als »FSK 12« gekennzeichnet ist. Schließlich wird diese Kennzeichnung als quasi amtliches Siegel wahrgenommen, auch wenn sie dies mitnichten ist.

Volkseigene Ersatzteilspender

19. September 2010

 

In einem lesenswerten Artikel für die F.A.Z. hat Dr. Stefan Sahm, Chefarzt für Innere Medizin am Ketteler Krankenhaus in Offenbach, auf das Dilemma hingewiesen, in dem sich die Transplantationsmedizin befindet. Denn einerseits verlangt die moderne Transplantationswirtschaft mit ihren langen Wartelisten immer mehr »Frischfleisch«, andererseits sind die ethischen Grundlagen der Organentnahme bei weitem nicht so klar, wie man bei solch einer routinierten Praxis annehmen sollte. Der unsägliche Vorschlag von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, jedermann zum Ausschlachten freizugeben, der dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich und nachweislich widersprochen hat — die regelmäßige automatische Überführung des menschlichen Kadavers in Volkseigentum also — hat zwar eine öffentliche Diskussion ausgelöst, diese lenkt aber mehr oder weniger von dem eigentlichen Scandalon ab:

Citat des Tages XXII

28. August 2010

»Was, so lange muß der Papa wegbleiben,

wegen einer Theateraufführung?«

Replik eines achtjährigen Mädchens aus Salzkotten, dessen Vater im Streifenwagen abgeholt wurde, um 40 (in Worten: vierzig) Tage Erzwingungshaft in der JVA Hamm anzutreten, nachdem er seine Kinder von einem höchst fragwürdigen Theaterstück in der Schule ferngehalten hatte. Der Vater hat Verantwortung für eine Frau und zwölf Kinder.

Zeitgleich in Deutschland — um es genau zu sagen, einen Tag nach der Verhaftung des Mannes — in einem deutschen Gerichtssaal: Eine Sängerin, die durch ihren promiskuitiven Lebensstil mindestens einen Mann mit GRID (»Gay-related Immune Deficiency«, vulgo: AIDS) angesteckt hat und mehrere andere in diese Gefahr gebracht hat, muß nicht ins Gefängnis. Mit ca. einer Stunde gemeinnütziger Arbeit am Tag für die Dauer eines knappen Jahres ist für sie die Sache erledigt. Sogar von der Untersuchungshaft wurde sie nach zehn Tagen verschont. Schließlich hatte sie eine schwere Jugend. Zu ihrer Entlastung läßt der Richter ihren Alkohol- und Drogenkonsum gelten, Elternkonflikte, frühe Schwangerschaft, ja selbst ihren beruflichen Erfolg, der zu einem unsteten und turbulenten Leben geführt habe.

Nachspiel

6. Mai 2010

 

Dabei hatte sich das Jugendamt Erlangen alles so schön ausgedacht! Wie in China den Verwandten von Hingerichteten die Kosten der Hinrichtung in Rechnung gestellt werden — zumindest dann, wenn sie den Leichnam ausgehändigt haben wollen — so sollte auch Familie Busekros die Kosten für die zwangsweise Heimunterbringung ihrer Tochter zahlen, die das Jugendamt 2007 mit Polizeigewalt hatte entführen lassen.

Und jetzt das: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof attestierte dem Jugendamt Ahnungs- und Ratlosigkeit. Das Jugendamt habe sich damals auf Vermutungen statt auf Fakten gestützt, nebulöse Begründungen produziert und das ganze auch noch dürftig dokumentiert. Der Kostenbescheid — immerhin geht es um eine vierstellige Summe, die die achtköpfige Familie zahlen sollte — ist damit vom Tisch.

Eseleien

19. April 2010

 

Schon gewußt? Beim Erwerb eines Esels (rechts in der Abbildung) werden neunzehn Prozent Mehrwertsteuer fällig, beim Erwerb eines Maultieres (links im Bild) hingegen nur sieben. Das hängt zusammen mit den beiden unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen in Deutschland.

Ursprünglich war der ermäßigte Satz eingeführt worden, um soziale Härten abzufedern. Das heißt: Eigentlich. Denn daß Hundefutter mit sieben Prozent, Wegwerfwindeln aber mit neunzehn besteuert werden, erschließt sich nicht jedem auf Anhieb als soziale Wohltat, es sei denn, man unterstellt, daß der Gesetzgeber der Meinung sei, daß Hundehaltung für das Gemeinwesen wichtiger ist als das Aufziehen von Kindern. Wundern würde mich das in dieser kinderfeindlichen Gesellschaft freilich auch nicht mehr. Auch daß Hotelübernachtungen neuerdings dem vergünstigten Satz unterliegen, ist wohl weniger ein Geschenk an sozial Bedürftige als an die Hoteliers.

kleine Zeitungsschau

17. März 2010

 

In der F.A.Z. erklärt Prof. Gunnar Heinsohn, warum mehr Geld in der Sozialhilfe nicht weniger, sondern mehr Armut bewirkt und analysiert schonungslos, wie schlimm es wirklich um Deutschland steht:

 Von 100 Kindern, die Deutschland benötigt, … werden 35 gar nicht erst geboren. Statt der 2,1 Kinder je Frauenleben, die für eine demographische Stabilisierung nötig wären, kommen nur knapp 1,4. Von den 65 Kindern, die auf die Welt kommen …, gelten später 15 als nicht ausbildungsreif. Unter den Lehrstellenbewerbern waren fast die Hälfte nicht ausbildungsfähig, …. Von den 50 befähigten Kindern verlassen 10 das Land und suchen als Auswanderer anderswo ihr Glück. Es stehen mithin gerade mal 40 der erforderlichen 100 Nachwuchskräfte zur Verfügung. Die Bedrohung für die Wirtschaft, den Sozialstaat, das Gemeinwesen insgesamt wird als so groß empfunden, dass es unter den Demographen kaum einen gibt, der dem Land noch Hoffnungen macht. 

… grundlegende Menschenrechte, gegen die kein Staat verstoßen darf.

28. Januar 2010

 

Lawrence Burman, Richter in Memphis, Tennessee, hat Familie Romeike aus Bissingen, Baden-Württemberg, politisches Asyl in den USA gewährt. Über ihre Flucht hatte ich ja schon Anfang April 2009 berichtet.

Burman sagt in seiner Urteilsbegründung:

»Menschen, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollen, sind eine besondere soziale Gruppe, die die deutsche Regierung zu unterdrücken versucht. Diese Familie hat eine gut begründete Furcht vor Verfolgung. … Deswegen steht ihr Asyl zu, und das Gericht wird ihr Asyl gewähren.«

Über Deutschland sagt er:

»Hier wird ein grundlegendes Menschenrecht verletzt, kein Land der Welt hat dazu das Recht. … Die deutsche Regierung bezeichnet Homeschooler als Mitglieder einer Parallelgesellschaft und versucht sie auszuradieren. Das ist eigenwillig und dumm und widerspicht all dem, was wir Amerikaner glauben. … Dieses Urteil ist beschämend für Deutschland.«

 

Deutschland steht mit seinem rigiden Schulzwang, der 1938 unter Hitler eingeführt wurde, um die heranwachsende Generation »gleichzuschalten« und nach 1945 einfach beibehalten wurde, im internationalen Vergleich (mit Ausnahme von Bulgarien) völlig isoliert da. Vor einem knappen Jahr hatte ich dazu geschrieben:

Die Hand an der Wiege: Käßmann befürwortet wiederholt weitere Vergesellschaftung der Erziehung

7. November 2009

 

Bereits am Mittwoch hat die neue EKD-Ratsvorsitzende Käßmann in Leipzig verlauten lassen, daß sie sich einen Ausbau der Ganztagsschulen zu einem flächendeckenden Netz wünscht. Einer Idea-Meldung zufolge bemerkte sie, daß die Gesellschaft zu lange festgehalten habe an der Vorstellung »einer Mutter, die zu Hause eine warme Mahlzeit vorbereitet hat und den Kindern anschließend bei den Hausaufgaben hilft«.

Rückblick 1. Lesertreffen

Beliebte Inhalte



CAPTCHA
Diese Frage hat den Zweck, zu testen, ob man ein menschlicher Benutzer ist und um automatisiertem Spam vorzubeugen.
Bild-CAPTCHA
Bitte die im Bild dargestellten Buchstaben (ohne Leerzeichen) eingeben.

Geierpost buchen

Inhalt abgleichen