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Feminismus
Steuergeld bei der Arbeit: Barbie-Sciences
25. Juni 2012
Haben Sie sich auch immer schon einmal gefragt, was so eine Europäische Kommission eigentlich alles mit den Geldern veranstaltet, welche ihr die Steuerzahler der EU-Mitgliedsstaaten fröhlich zur Verfügung stellen? Sie macht sich Sorgen um uns! Insbesondere um die armen Mädchen, die trotz aller Volkspädagogik immer noch von Kinderwunsch und Schwangerschaft bedroht sind, besonders, wenn man sie nicht rechtzeitig in einer strahlenden Wissenschaftskarriere festnagelt. Und wie die Kommission so nachdenkt und darüber sinniert, wieviele Erfindungen eigentlich von Frauen gemacht wurden, da ist ihr außer dem Kaffeefilter von Melitta Bentz spontan gar nicht so viel eingefallen. Da war die Kommission sehr, sehr betroffen und auch ein stückweit traurig. Das ist sie nämlich immer, wenn Mädchen und Jungens sich unterschiedlich verhalten, weil sie dann jedes mal schmerzlich daran erinnert wird, daß sie mit der Erschaffung des androgynen Menschen immer noch nicht so recht vorangekommen ist. Aber dann sann sie auf Abhilfe. Und sie sagte sich: Wenn das Durchschnittsmädchen schon nicht sonderlich wissenschaftsaffin ist und statt Maschinenbau oder Informatik lieber Germanistik oder Psychologie studiert, müssen wir eben eine mädchenkonforme Naturwissenschaft basteln — so eine Wissenschaft in Pink, mit vielen bunten Kügelchen statt stupider Zahlenkolonnen und Protokolle, mit Stilettos als Arbeitsschutzschuhen im Labor, wo es denn auch in erster Linie um Spaß geht, nicht um so etwas langweiliges wie Arbeit.
»… denn sie lassen sich formen wie Wachs.«
3. Mai 2012
Die Diskussion um den Kindergartenzwang irrlichtert einmal wieder durch die deutschen Medien. Gerade vorgestern hat eine zweiundzwanzigjährige Mainzer Studentin die ZDF-Polit-Castingshow »Ich kann Kanzler« mit einem Programm gewonnen, das sie als Familienförderung verkaufen konnte, das tatsächlich aber ein neuerlicher Familienvernichtungskreuzzug wäre. Kernpunkte wären die Abschaffung des Kindergeldes, flächendeckende kostenlose Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr, die ab dem vierten Lebensjahr dann verpflichtend sein soll: Der Schulzwang glatt um zwei Jahre nach vorn verlegt. Eltern dürften also noch Kinder zeugen und mehr denn je dafür zahlen — das Kindergeld ist ja kein Geschenk, sondern nur eine teilweise Rückzahlung der größeren Steuerlast, die Familien tragen — könnten aber noch weniger als bisher Einfluß auf die Erziehung ihrer Kinder nehmen: Als »Bildungs-Chancengleichheit« verkaufte Gleichschaltung. Die Dame selbst ist übrigens ohne Vater großgeworden, und so war er auch in dieser Situation, da sie diesen gemeingefährlichen Unfug vor großem Publikum ausbreitete, nicht zur Stelle, um ihr kräftig die Ohren langzuziehen. Mit vier Jahren zwingend in den Kindergarten: Das entspräche genau den Verhältnissen in Nordkorea.
Dieser Hundt will deine Frau: Das Weib als Volkseigentum
5. April 2012
Dieter Hundt, Präsident der deutschen Arbeitgeberverbände, hat, wie DPA meldet, das von der Koalition geplante Betreuungsgeld als »unsinnig« und »grundverkehrt« bezeichnet. Worum geht es? Die Bundesegierung war so leichtsinnig, zu versprechen, bis August 2013 den Rechtsanspruch auf einen Kinderkrippenplatz für Kinder zwischen ein und drei Jahren durchzusetzen. Schaffen müssen die Plätze freilich die Kommunen, die sich dazu teilweise aber gar nicht in der Lage sehen. Um die Situation zu entlasten, will man nun Eltern, die ihr Kind nicht in einer Betreuungseinrichtung parken, einen geringen Teil des Geldes zukommen lassen, das ein Kindergarten- bzw. Krippenplatz verschlingen würde. Dieser wird monatlich mit jeweils etwa 1.000 € Steuergeld subventioniert, die Eltern sollen davon aber nur 100 bis 150 € bekommen. Dies ist im Koalitionsvertrag grundsätzlich festgelegt, offiziell freilich nicht aus Spargründen, sondern um der Wahlfreiheit der Eltern zwischen Eigen- und Fremdbetreuung nicht gar so deutlich im Wege zu stehen.
Kinder-Geburts-Tag
4. März 2012
Nachdem ich im Juni 2009 den gewaltsamen Tod des Abtreibungsarztes Tiller als »postnatale Spätabtreibung« bezeichnet hatte, gab es doch tatsächlich (wenn auch nur sehr vereinzelt) Leser, die das cynisch fanden. Dabei ist es zwar gesellschaftlich üblich, ein pränatales Umbringen als Abtreibung, ein postnatales hingegen als Mord zu bezeichnen, tatsächlich aber ist der Unterschied ein rein quantitativer, kein qualitativer: Tot ist tot, und der Zeitpunkt der Geburt als Stichtag für ein erlaubtes oder unerlaubtes Umbringen ist reine Willkür. Die wachstümliche Entwicklung des Menschen beginnt lange vor der Geburt und ist lange nach der Geburt noch nicht abgeschlossen.
Ausgerechnet radikale Abtreibungsbefürworter haben diese schlichte Tatsache nun ausdrücklich anerkannt, wenn auch unter umgekehrtem Vorzeichen:
In einem Artikel für das »Journal für Medizinethik« stellen die Autoren Alberto Giubilini (Universität Mailand) und Francesca Minerva (Universität Melbourne) die Frage: »Nachgeburtliche Abtreibung: Warum sollte das Baby leben?«*. Darauf aufbauend, daß vorgeburtliche Abtreibung ja bereits weitgehend akzeptiert sei, leiten sie aus der Tatsache, daß es kein moralischer Unterschied ist, ein Kind vorgeburtlich oder nachgeburtlich zu töten, die Folgerung ab, daß es demnach in allen Fällen, wo Abtreibung akzeptiert sei, auch gestattet werden solle, Kleinkinder zu töten. Die Gründe, die für eine Abtreibung angeführt werden — Behinderungen des Kindes oder die persönlichen Gründe der Mutter — hätten sich mit der Geburt des Kindes schließlich nicht geändert. Die Autoren benennen eine Reihe von Gründen, die es einer Mutter unerträglich erscheinen lassen könnten, ihr Kind aufzuziehen — zum Beispiel, wenn sie ihren Partner verliert, nachdem sie von ihrer Schwangerschaft erfährt — und erklären:
Citat des Tages LI
1. März 2012
Die ganze Tragikomik der Emanzipation offenbart sich, wenn man sieht, was die emanzipierte Frau anstelle von Kindern so zur Welt bringt: vom Handyklingelton bis zur soziologischen Studie über das Nichtvorhandensein von Geschlechtsunterschieden.
Michael Klonovsky
in: »Jede Seite ist die falsche« · Aphorismen und Ähnliches
Abb.: Nutzung mit freundlicher Genehmigung.
Deborah und Pilatus
27. Februar 2012
Deborah wird in der heutigen Mainstream-Theologie häufig als Vorbild für geistliche Frauen bezeichnet, und wir wollen kurz der Frage nachspüren, ob sie dies wirklich sein kann.
Typischerweise wird argumentiert, daß es damals einen Mangel an Männern gegeben habe, die bereit gewesen wären, die Verantwortung für das Volk zu tragen, weswegen Gott dann Deborah berufen habe. Analog dazu wird heute ein ähnlicher Zustand diagnostiziert, weswegen Gott eben auch heute Frauen in Verantwortungen berufen müsse, von denen wir eigentlich aus der Schrift genau wissen, daß er sie Männern vorbehalten hat. Es wird also ein »überbiblischer Notstand« konstruiert, eine ganz besondere Notsituation, in der nicht mehr gelte, was geschrieben steht: Die starken Frauen müßten nun den Mangel der schwachen Männer ausgleichen.
Aber taugt Deborah wirklich als Vorbild dafür, daß im Neuen Bund Männer von Frauen belehrt, korrigiert, beurteilt und geleitet werden sollten?
Zur Stützung dieser These wird Richter 5, 7 angeführt, wie hier von Schlachter übersetzt:
»Es fehlten Führer in Israel, sie fehlten, bis ich, Deborah, aufstand.«
Über Recht und Unrecht
11. Februar 2012
Am Donnerstag wurde Axel Hüls zu einem Jahr und sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Ein Leser der Geiernotizen hat die Verhandlung in Lüneburg verfolgt. Es ist grundsätzlich anzuerkennen, daß Axel Hüls vom Gericht im Rahmen des Möglichen fair behandelt wurde. Im Rahmen des Möglichen heißt hier: Ein Richter kann natürlich nicht gemäß Bibel rechtsprechen, sondern nur nach den Gesetzen der Bundesrepublik. So wurde die gemeinsame Flucht von Axel, Jonas, Benjamin, Miriam und Lisa Hüls als »Kindesentziehung« verurteilt, die Tatsache, daß der Vater hierzu Dokumente der Kinder an sich nehmen mußte, als »Einbruchsdiebstahl«. Aber Richter Thomas Wolter hat sich gemüht, auch die geistlichen Beweggründe, die Hüls für sein Handeln vorgebracht hat, anzuhören, zu erörtern und zu gewichten. Die Zwangslage, in der er sich befunden hat — innerhalb des civilrechtlichen Rahmens hatte er keine Möglichkeit mehr, in angemessener Weise für seine Kinder zu sorgen — wurde bei der Bemessung des Strafmaßes eingerechnet, das jetzt immerhin ein Jahr weniger beträgt, als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Der theoretisch mögliche Strafrahmen reichte von der Verhängung einer Bewährungsstrafe bis hin zu einer Haftstrafe von mehr als zehn Jahren. Katja Hüls hatte als Nebenklägerin gegen ihren eigenen Mann darauf gedrängt, daß dieser nicht mit einer Bewährungsstrafe davonkomme. Den vorangegangenen penetranten Bemühungen von Frau Hüls und dem mit ihr verbündeten Pfarrer Heine, Axel Hüls zu pathologisieren, indem sie wiederholt Zweifel an seiner geistigen Gesundheit streuten, wurde vor Gericht eine Absage erteilt: Er mag eigenwillig sein, aber ein Psychopath, so hat der Gutachter festgestellt, ist er jedenfalls nicht.
Das Dilemma der Rechtsprechung besteht hier darin, daß die Gesetzeslage ein gerechtes Urteil nicht erlaubte. Ich will etwas weiter ausholen, um dies zu erklären:
»lebensunwertes Leben«
1. Februar 2012
Kulaken!
Untermenschen!
Zellklumpen!
Eine seltsame Zusammenstellung ist das. Und trotzdem verbindet diese Begriffe eine Gemeinsamkeit, eine ideologische Kontinuität — von Lenin bis Schwarzer sozusagen: Immer wenn einer Bevölkerungsgruppe ein Krieg erklärt wird, der ihre weitgehende Vernichtung zum Ziel hat, wird diese zuvor mit Begriffen belegt, die sie außerhalb der menschlichen Gesellschaft stellen sollen. Es gibt legitime Begriffe, mit denen sich Gruppen von Menschen voneinander abgrenzen — nach religiöser, sozialer, oder ethnischer Zugehörigkeit oder anderen typischen Merkmalen. Aber mit Begriffen wie den obengenannten wird signalisiert: Hier liegt eine Feindschaft vor, die man nicht mehr überwinden will. Hier gibt es nichts zu verhandeln, nichts zu diskutieren, hier wird nur noch nach der »Endlösung« gestrebt.
Will man ungestraft morden, muß man entweder den Mord umdefinieren oder das Opfer. Ernesto »Che« Guevara zum Beispiel hat den Mordbegriff umgedeutet, indem er ihn der Nützlichkeit unterworfen hat. Als Kommandeur der Erschießungskommandos in Havanna hat er betont, daß er keinen Nachweis der persönlichen Schuld der Hinzurichtenden benötige: Es genüge ihm, daß die Hinrichtung für die Revolution nützlich sei. So ließ er auch Kinder erschießen, deren Familien sich gegen die Enteignung ihres Landes gesträubt hatten oder geistig Behinderte.
Post aus der JVA Sehnde: Nachtrag
19. Januar 2012
Der Brief von Axel Hüls, der gestern nur als stellenweise schwer lesbare Kopie vorgelegen hat, kann durch die Hilfe eines Lesers, der den handschriftlichen Text digitalisiert hat, jetzt als hervorragend lesbare Datei heruntergeladen werden.
Inzwischen steht auch der Prozeßtermin fest: Am kommenden Dienstag, dem 24. 1., beginnt die Verhandlung um 9.30 Uhr im Saal 121 des Landgerichtes Lüneburg, Am Markt 7.
Der »Zeltmacher« citiert eine Mutter von drei Kindern zum Thema:
»Man sollte einmal darüber nachdenken, wie sehr ein Vater seine Kinder lieben muß, um so eine Aktion zu starten.«
Es wäre gut, wenn das Gericht dies in Erwägung ziehen würde.
Post aus der JVA Sehnde
18. Januar 2012
Der »Zeltmacher« hat gestern eine Stellungnahme von Axel Hüls veröffentlicht (ich hatte den Fall hier, hier und hier kommentiert). Viel ist meinerseits nicht dazu zu sagen, der Artikel dort sowie der daselbst verlinkte Brief von Hüls sprechen für sich. Ab Seite 3 unten äußert er sich zur Sache und man sollte sich nicht davon abschrecken lassen, daß die Kopie des Briefes stellenweise schlecht lesbar ist*. Der Brief erklärt einige Fragen, die besorgte Leser zu diesem Fall haben.
Im Brief beklagt Axel Hüls, daß nicht alle seine Post weitergeleitet wird. Auch die wenigen Lebenszeichen, die nach draußen gelangen, werden offensichtlich grob verzögert. Ich habe zuverlässige Kenntnis, daß ein Brief von ihm, der auf den 19. September 2011 datiert ist, erst am 2. Januar 2012, also nach fast vier Monaten, in die Post gegeben wurde. Auch das Recht der Staatsanwaltschaft, die Post zu überprüfen, läßt solche »Bearbeitungszeiten« nicht recht plausibel erscheinen. Es scheint, als würde die Staatsanwaltschaft hier ihre Ermessensspielräume ausreizen, um Hüls so weit wie möglich zu isolieren — nicht zuletzt auch von seinen Kindern.