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Gender Mainstreaming
Flaschenpost aus dem »Volksheim«
16. Januar 2011
In Schweden bringen sich jedes Jahr ca. hundert Kinder um. Das sind soviele wie in Deutschland. Allerdings: Deutschland hat etwa achtzig Millionen Einwohner, Schweden acht. Gemessen an der Einwohnerzahl bringen sich in Schweden also zehnmal mehr Kinder um als in Deutschland, und viele dieser Kinder sind zwischen vier und sechs Jahren alt. Ein Drittel der schwedischen Vierjährigen leidet an psychischen Störungen.
Dieser Befund ist zwar über zwanzig Jahre alt, hat aber nichts an Bedeutsamkeit verloren. Denn das »Volksheim« Schweden hat viele Entwicklungen vorweggenommen, die in anderen Staaten der westlichen Welt erst mit einiger Verzögerung eintreten. Wenn wir uns die Bausteine ansehen, die zur weitgehenden Schwächung, ja Zerstörung der Familie in Schweden geführt haben, und die in dem fossilen Artikel* von Jan-Olaf Gustafsson beschrieben werden, aus dem ich die obenstehenden Angaben entnommen habe, müssen wir feststellen, daß einige dieser Bausteine inzwischen in die Rechtsordnungen Deutschlands und anderer Länder eingefügt wurden, während über den Einbau weiterer gerade diskutiert wird. Der Artikel ist wie eine Flaschenpost, der man erstaunt ein Zeugnis aus einer anderen Zeit entnimmt, nur um dann festzustellen, daß es eben doch nichts Neues unter der Sonne gibt.
Bundesgebärmaschinen
15. Dezember 2010
Es ist paradox: Während es zum klassischen propagandistischen Standardrepertoire feministischer Demagogie gehört, zu behaupten, daß patriarchalische Strukturen Frauen zu »Gebärmaschinen« degradieren würden, bewirkt ausgerechnet der gesellschaftliche Erfolg der Allianz von Gender-Feminismus und Bundespolitik eben dies: Frauen sollen zwar dazu bewegt werden, Kinder zu gebären, erziehen sollen diese aber andere, damit Frauen nicht daran gehindert würden, »sich selbst zu verwirklichen«, indem sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und in die Sozialkassen einzahlen. Zu diesem Zweck sollen Familien ihre Kinder möglichst früh in staatliche Obhut geben, und wo die Propaganda dies nicht bewirkt, wird über gesetzlichen Zwang nachgedacht. Elternschaft wird schrittweise auf die Funktionen von Zeugung, Geburt und materieller Verantwortlichkeit reduziert, Bildung und Erziehung aber möchte der Staat immer weniger Amateuren — also den Eltern — überlassen, sondern in professionellen Händen, also den eigenen sehen. Eltern werden so zu bloßen Zeugungs- und Gebärmaschinen, und während die Zeiten, da es als erstrebenswert galt, »dem Führer ein Kind zu schenken«, vorbei sind, scheint es heute das Wunschziel offizieller Politik zu sein, daß Eltern ihre Kinder dem Staat schenken.
Das war nicht immer so. Noch in den siebziger Jahren hieß es aus dem Bundesfamilienministerium*:
»… männlich und weiblich erschuf er sie.«
Wie schon am 4. 11. angekündigt, ist Frl. Baer tatsächlich am Donnerstag zur Verfassungsrichterin gewählt worden. Homosexuellenportale jubeln, daß Deutschland nun die erste offen lesbische Verfassungsrichterin bekomme. Sie habe aus ihrer sexuellen Orientierung nie ein Geheimnis gemacht und lebt seit mehreren Jahren mit einer Berliner Ärztin zusammen. Ferner gilt sie als Vorkämpferin für Lesben- und Schwulenrechte. Sie ist Mitorganisatorin des »Feministischen Juristinnentages« und Redaktionsmitglied der feministischen Rechtszeitschrift »STREIT«. Der mit Steuergeldern des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte (sic!) »Feministische Juristinnentag« bezeichnet zum Beispiel in einer Resolution zur Reform des Transsexuellengesetzes gesellschaftliche Verhältnisse als »krank«, die »nicht über zwei Grundmodelle hinausdenken können« (womit die beiden »Grundmodelle« Mann und Weib gemeint sind). Ferner wird das Ziel formuliert, rechtliche und gesellschaftliche Verhältnisse zu schaffen, die diese Dualität männlicher und weiblicher Menschen hinter sich zurücklassen.
Ursus ad portas
4. November 2010
Mit Susanne Baer haben SPD und Grüne eine Radikalfeministin und Genderfunktionärin als Verfassungsrichterin nominiert.
Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren zunehmend Gewicht erlangt, einerseits, weil Gesetze handwerklich oft so beschaffen sind, daß das Gericht nachträglich über ihre Rechtmäßigkeit befinden muß, andererseits, weil sich mit EU und Bundesrepublik zwei konkurrierende Rechtsräume überlagern, die nicht eindeutig voneinander abgegrenzt sind. So hat das Bundesverfassungsgericht viele Entscheidungen zu treffen, die unsere unmittelbare Lebenswirklichkeit sehr stark betreffen. Die Richter werden aber nicht direkt gewählt, sondern Nominierungen zur Besetzung freiwerdender Stellen werden unter den Parteien nach Proporz ausgehandelt und vom Wahlausschuß des Bundestages bestätigt. Heute in einer Woche tritt der Ausschuß zusammen. Ein Veto der Unionsparteien zur Verhinderung von Frau Baer ist zwar möglich, gilt bisher aber als unwahrscheinlich.
Bundesantidiskriminierungsstelle fordert mehr Kinderdiskriminierung
16. Oktober 2010
Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, fordert in einer aktuellen Pressemitteilung die Bundesregierung auf, zu »prüfen, inwieweit noch bestehende Ungleichbehandlungen von [homosexuellen] Lebenspartnerschaften und Ehen weiter abgebaut werden können«, wofür sie als Beispiel das Adoptionsrecht bemüht.
Nun geht es — und darauf kann man gar nicht oft und deutlich genug hinweisen — beim Adoptionsrecht nicht um Elternrechte, sondern allein um Kindesrechte, insofern verfehlt die Antidiskriminierungsbeauftragte das Thema, wenn sie eine Diskriminierung Homosexueller behauptet, solange diese nicht in gleichem Maße Kinder adoptieren können wie andere. Tatsächlich würde ja gerade im Falle einer Homosexuellen-Adoption ein Diskriminierungsfall überhaupt erst eintreten, denn das adoptierte Kind wäre diskriminiert gegenüber den anderen Kindern, die das Privileg haben, mit einem Vater (männlich) und einer Mutter (weiblich) aufzuwachsen. Vielleicht sollte Frau Lüders einmal darüber nachdenken. Freilich: Zur Adoption freigegebene Kinder dürfen noch nicht wählen, bilden keine lautstarken Interessenvereine und machen auch kein politisch relevantes Geschrei, wenn sie benachteiligt werden.
Falsche Antworten auf falsche Fragen
21. September 2010
Zum Wochenende vermeldeten verschiedene Zeitungen, daß unser derzeitiger Außenminister seinen Lebensgefährten geheiratet habe. Nun ist dies schon aus dem Grunde falsch, als unsere Regierenden sich bisher noch gescheut haben, das letzte Feigenblatt fallenzulassen und die sogenannte »eingetragene Partnerschaft« tatsächlich auch »Ehe« zu nennen, wie das von Interessenverbänden immer wieder gefordert wird. Schon formaljuristisch ist es also nicht richtig, von einer Ehe zu sprechen, was verschiedene sogenannte Qualitätsmedien aber nicht davon abgehalten hat, dies trotzdem zu tun. Kann man Berufsjournalisten soviel Unkenntnis des Rechtssystems, in dem sie leben, unterstellen, oder muß man doch eher annehmen, daß hier durch Veränderung des Sprachgebrauchs der Leser sturmreif geschossen werden soll für die finale Veränderung der Rechtswirklichkeit? Der Mühe bedarf es eigentlich kaum noch, denn schon heute stolpern nur die wenigsten Leser überhaupt noch darüber, daß da behauptet wird, zwei Menschen würden heiraten, gerade so, wie man sagt, daß zwei Menschen Pilze sammeln oder spazierengehen würden. Denn gerade im vorliegenden Casus müßte sich doch sofort die Frage stellen: Wer von den beiden hat denn geheiratet? Und wer wurde geheiratet?
Kleine Zeitungsschau II
6. August 2010
Die Kindergartenpflicht, vor der ich hier gewarnt hatte und die in Deutschland ungeniert jetzt auch von dem saarländischen stellvertretenden FDP-Vorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Oliver Luksic für die Dauer von zwei Jahren gefordert wird, ist in Österreich ab September Realität. Die Verschiebung der Erziehungsverantwortung von den Eltern auf den Staat wird dadurch weitergetrieben. Von erbittertem Widerstand ist nichts zu hören, schon zuvor hat Österreich durch ein System aus finanziellen Anreizen und Zwängen dafür gesorgt, daß die meisten Kinder im Vorschulalter staatlichem Erziehungseinfluß ausgesetzt wurden. Ein Kommentator des oben verlinkten EF-Artikels merkt an:
Es ist festzuhalten, dass das Ausmaß der staatlichen Zwangsbeschulung sowohl das Reichsschulpflichtgesetz von 1938 als auch die Verhältnisse in der DDR übersteigt.
Die Verstaatlichung der Erziehung ist Kennzeichen und Voraussetzung jeder totalitären Gesellschaft.
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Meinungsfreiheit? Kommt ganz drauf an für wen.
24. Juni 2010
Das waren noch Zeiten: Im Oktober 1879 beschwert sich die deutsche Sozialdemokratie noch bitterlich über das seit einem Jahr gültige als »Sozialistengesetz« bekannte »Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie«, das durch seine Einschränkung der Pressefreiheit »die sozialistische Presse in Deutschland unterdrückt und der Partei innerhalb der Reichsgrenzen jede Gelegenheit zur öffentlichen Äußerung abgeschnitten worden ist«. Deshalb mußte die Zeitung »Der Sozialdemokrat«, die diese Klage führt, auch in Zürich erscheinen. Nun wissen wir ja schon aus der späteren Geschichte, daß Sozialisten nur solange für die Pressefreiheit kämpfen, bis sie selbst an der Macht sind. Trotzdem scheint gelegentlich der Eindruck zu entstehen, daß die SPD heutzutage so gezähmt und geläutert sei, daß sie nicht nur sich selbst, sondern auch Andersdenkenden das Recht auf freie Meinungsäußerung zugestehen würde. Dieser Eindruck kann aber durchaus täuschen. Denn wenn es darauf ankommt, benutzt die SPD — ebenso wie weiland Otto von Bismarck mit dem Sozialistengesetz — auch schon mal das Strafrecht, um unliebsame Meinungen zu unterdrücken. Meinungsfreiheit? Ja schon, aber doch nicht für andere Meinungen!
Apostel, Dronten, alte Schwestern …
1. Mai 2010
Kennt jemand eigentlich noch die Dronte, auch als Dodo bekannt? Ein Originalbild dieses freundlichen Vogels kann ich leider nicht zeigen, die Dronte ist nämlich ausgestorben, deshalb hier nur ein Bild von einer Bronzeskulptur. Die Dronte ist derart ausgelöscht, daß es im Englischen sogar die Redewendung »dead as a Dodo« gibt — »tot wie ein Dodo«, was in etwa dem deutschen »mausetot« entspricht, freilich noch anschaulicher ist, weil es eben überhaupt keine lebenden Dronten mehr gibt. Nicht nur das, selbst ausgestopfte Exemplare gibt es nicht mehr, das letze haben in einem britischen Museum die Motten gefressen. So kennen wir heute nicht einmal mehr die Farbe des Gefieders der Dronte so genau.
Wenn wir heute über bestimmte geistliche Dienste reden, dann heißt es auch häufig: Ausgestorben. Aber Paulos schreibt (Eph. 4, 11ff):
»Derselbe gibt die einen als Apostel, die anderen als Propheten, andere als Evangelisten oder als Hirten und Lehrer — zur Anpassung der Heiligen an das Werk des Dienstes, zur Auferbauung der Körperschaft des Christos, bis wir alle zur Einheit des Glaubens und der Erkenntnis des Sohnes Gottes gelangen, zum gereiften Mann, zum Maß des Vollwuchses der Vervollständigung des Christos, damit wir nicht mehr Unmündige seien, von jedem Wind der Lehre wie von brandenden Wogen hin und her geworfen und umhergetragen durch die Unberechenbarkeit der Menschen, durch die List, die darauf ausgeht, den Irrtum planmäßig zu verbreiten.«
Berufsberatung, hanseatisch
20. April 2010
Einigen Kummer ist die Evangelische Kirche in Deutschland mit ihren »Bischöfinnen« ja schon gewöhnt. Und das ist in Hamburg nicht grundsätzlich anders als in Mitteldeutschland oder Hannover. Im deutschen Norden hat Maria Jepsen gerade in einem Interview mit der taz — wie man auf gut deutsch so schön sagt — das mit dem Gesäß eingerissen, was ihre Mitarbeiter im Diakonischen Werk Hamburg zuvor mit den Händen aufgebaut hatten. Diese haben noch vor einigen Jahren in einer Pressemitteilung darauf bestanden, daß Prostitution nie ein normaler Beruf sein dürfe:
»Es ist falsch, … von der Anerkennung der Prostitution als Beruf zu sprechen,« sagt Ingeborg Müller, Fachbereichsleiterin für Frauenprojekte im Diakonischen Werk Hamburg. »Prostitution kann nie ein normaler Beruf sein.« Denn dazu gehöre die Meldung freier Stellen beim Arbeitsamt, die Vermittlung von Arbeitslosen in freie Stellen und die Androhung der Kürzung von Arbeitslosenhilfe, wenn ein Stellenangebot nicht angenommen werde. Sexualität dürfe nach christlicher Überzeugung nicht den Charakter einer Ware oder Dienstleistung bekommen.