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Zeitgeist
Kleine Zeitungsschau V
18. September 2011
In Kalifornien hatte ein Hinterhof-Atheistenverein (ja, der Verein heißt buchstäblich Backyard Sceptics) für gestern geplant, Bibelverse zu zerreißen. Nun ja. Dafür sind es ja schließlich auch Atheisten. Man sollte von einem Vogelbeerbaum keine Pflaumen erwarten. Ich habe gar nicht weiterverfolgt, was aus der Sache geworden ist; durchaus mehr Kummer machen mir die Christen, die Bibelverse durch ihre Traditionen ungültig machen beziehungsweise das Wort Gottes lästern, ohne dabei auch nur das geringste Schuldbewußtsein zu haben. Überhaupt: Wenn ich mir die christliche Publizistik so ansehe, machen wir uns viel zu viele Gedanken über die Verfehlungen der Welt und viel zu wenig Gedanken über die Verfehlungen der Christen.
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Kurz / Rieger · »Die Datenfresser« [mit umfangreicher Linksammlung zum Thema »Datenschutz«]
18. Juli 2011
Constanze Kurz / Frank Rieger
Die Datenfresser
Wie Internetfirmen und Staat sich unsere persönlichen Daten einverleiben und wie wir die Kontrolle darüber zurückerlangen
broschiert, 272 Seiten
S. Fischer Verlag, Frankfurt
ISBN-10: 9783100485182
ISBN-13: 978-3100485182
€ 16,95
Hirnschmelze: Zahlenspiele
24. März 2011
Es ist immer wieder eigenartig, zu sehen, wie irrational doch Lebensrisiken eingeschätzt werden. Mitunter ist es auch tragisch. An der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl sind knapp 200 Menschen gestorben und sie hat den Rang eines internationalen Traumas erlangt. Im deutschen Straßenverkehr sind allein im letzten Jahr 3.657 Personen tödlich verunglückt. Eine grundsätzliche Diskussion, die der gegenwärtigen Nukleartechnikdiskussion vergleichbar wäre — also in der Art, ob das Risiko der automobilen Beweglichkeit für den Menschen überhaupt beherrschbar sei — gibt es freilich nicht. Stattdessen wird pragmatisch in kleinen Schritten das Risiko reduziert, indem man die Sicherheit von Fahrzeugen nach und nach verbessert. An das — durchaus erhebliche — Restrisiko haben wir uns gewöhnt, wir haben es akzeptiert.
In unserer Mitte
10. Februar 2011
Über den Collegen mit der elektrischen Feder bin ich an einen Artikel in der »Welt« geraten, wo es darum geht, daß die Seniorenunion sich dagegen verwahrt, Klagen gegen Lärm durch Kindertagesstätten in Wohngebieten gesetzlich auszuschließen. Hintergrund sind offensichtlich vermehrte Klagen Älterer gegen Lärmbelästigung durch Kindergärten, die der Gesetzgeber unterbinden möchte, indem er Kindertagesstätten von den Lärmemissionsgrenzen ausnimmt. Der Präsident des Kinderschutzbundes wittert bei der Verlautbarung der Seniorenunion gleich die »Ausgrenzung von Kindern«, so als hätte da jemand verlangt, daß Kindertagesstätten grundsätzlich in Gewerbegebiete am Stadtrand verlegt werden sollten.
Ursus ad portas
4. November 2010
Mit Susanne Baer haben SPD und Grüne eine Radikalfeministin und Genderfunktionärin als Verfassungsrichterin nominiert.
Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren zunehmend Gewicht erlangt, einerseits, weil Gesetze handwerklich oft so beschaffen sind, daß das Gericht nachträglich über ihre Rechtmäßigkeit befinden muß, andererseits, weil sich mit EU und Bundesrepublik zwei konkurrierende Rechtsräume überlagern, die nicht eindeutig voneinander abgegrenzt sind. So hat das Bundesverfassungsgericht viele Entscheidungen zu treffen, die unsere unmittelbare Lebenswirklichkeit sehr stark betreffen. Die Richter werden aber nicht direkt gewählt, sondern Nominierungen zur Besetzung freiwerdender Stellen werden unter den Parteien nach Proporz ausgehandelt und vom Wahlausschuß des Bundestages bestätigt. Heute in einer Woche tritt der Ausschuß zusammen. Ein Veto der Unionsparteien zur Verhinderung von Frau Baer ist zwar möglich, gilt bisher aber als unwahrscheinlich.
5 Jahre Haft für Blondinenwitz?
19. Oktober 2010
Ja, ich weiß, ich spitze schon wieder zu. Vermutlich wird auch künftig niemand für das Erzählen von Blondinenwitzen ins Gefängnis kommen. Vorläufig jedenfalls. Wahrscheinlich zumindest. Bestenfalls vielleicht doch möglicherweise auch gar nicht. Obwohl: Vom Wortlaut des Gesetzes her wäre es eigentlich schon möglich …
Aber von vorn: Um das europäische »Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art« [und da denke ich doch tatsächlich, daß ich mich manchmal zu umständlich ausdrücke] umzusetzen, plant die Bundesregierung eine einschneidende Erweiterung des Straftatbestandes der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB.
Gemäß Art. 4 dieses Zusatzprotokolls wird die »Aufstachelung« nicht nur gegen Bevölkerungsgruppen sanktioniert, sondern auch gegen Einzelpersonen, die solchen Bevölkerungsgruppen angehören. Folgende Fassung des Gesetzes liegt nun zur Beschlußfassung vor:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
Bundesantidiskriminierungsstelle fordert mehr Kinderdiskriminierung
16. Oktober 2010
Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, fordert in einer aktuellen Pressemitteilung die Bundesregierung auf, zu »prüfen, inwieweit noch bestehende Ungleichbehandlungen von [homosexuellen] Lebenspartnerschaften und Ehen weiter abgebaut werden können«, wofür sie als Beispiel das Adoptionsrecht bemüht.
Nun geht es — und darauf kann man gar nicht oft und deutlich genug hinweisen — beim Adoptionsrecht nicht um Elternrechte, sondern allein um Kindesrechte, insofern verfehlt die Antidiskriminierungsbeauftragte das Thema, wenn sie eine Diskriminierung Homosexueller behauptet, solange diese nicht in gleichem Maße Kinder adoptieren können wie andere. Tatsächlich würde ja gerade im Falle einer Homosexuellen-Adoption ein Diskriminierungsfall überhaupt erst eintreten, denn das adoptierte Kind wäre diskriminiert gegenüber den anderen Kindern, die das Privileg haben, mit einem Vater (männlich) und einer Mutter (weiblich) aufzuwachsen. Vielleicht sollte Frau Lüders einmal darüber nachdenken. Freilich: Zur Adoption freigegebene Kinder dürfen noch nicht wählen, bilden keine lautstarken Interessenvereine und machen auch kein politisch relevantes Geschrei, wenn sie benachteiligt werden.
Ab zwölf.
3. Oktober 2010
Florentine Fritzen hat sich die Mühe gemacht, sich durch eine unglaubliche Müllhalde zu wühlen: Sie hat sich 100 Filme angesehen, welche die »Freiwillige Selbstkontrolle der Filmindustrie« (FSK) von zwölf Jahren an freigegeben hat. Das Ergebnis ist erschreckend: Folterszenen, Gruppensex, Nekrophilie, Gewaltexcesse, »Sexscenen, bei denen sich manche erwachsenen Zuschauer fragen, inwieweit die Schauspieler hier überhaupt noch schauspielern, so unmittelbar wird alles gezeigt«, Inzest, Perversion, unvorstellbare Obszönitäten und Bestialitäten en gros und vor allem auch: en detail. Fritzen kommentiert hier in einer Text-Bild-Strecke einige Punkte der jeweiligen Filme und schon das bloße Lesen ist nicht jugendfrei und kann selbst bei Erwachsenen zu Übelkeit führen. Die FSK läßt den Unrat aber auf Kinder los. Besonders problematisch daran ist, daß einige Eltern möglicherweise größere Probleme haben, ihren Heranwachsenden einen Film auszureden, der als »FSK 12« gekennzeichnet ist. Schließlich wird diese Kennzeichnung als quasi amtliches Siegel wahrgenommen, auch wenn sie dies mitnichten ist.
Falsche Antworten auf falsche Fragen
21. September 2010
Zum Wochenende vermeldeten verschiedene Zeitungen, daß unser derzeitiger Außenminister seinen Lebensgefährten geheiratet habe. Nun ist dies schon aus dem Grunde falsch, als unsere Regierenden sich bisher noch gescheut haben, das letzte Feigenblatt fallenzulassen und die sogenannte »eingetragene Partnerschaft« tatsächlich auch »Ehe« zu nennen, wie das von Interessenverbänden immer wieder gefordert wird. Schon formaljuristisch ist es also nicht richtig, von einer Ehe zu sprechen, was verschiedene sogenannte Qualitätsmedien aber nicht davon abgehalten hat, dies trotzdem zu tun. Kann man Berufsjournalisten soviel Unkenntnis des Rechtssystems, in dem sie leben, unterstellen, oder muß man doch eher annehmen, daß hier durch Veränderung des Sprachgebrauchs der Leser sturmreif geschossen werden soll für die finale Veränderung der Rechtswirklichkeit? Der Mühe bedarf es eigentlich kaum noch, denn schon heute stolpern nur die wenigsten Leser überhaupt noch darüber, daß da behauptet wird, zwei Menschen würden heiraten, gerade so, wie man sagt, daß zwei Menschen Pilze sammeln oder spazierengehen würden. Denn gerade im vorliegenden Casus müßte sich doch sofort die Frage stellen: Wer von den beiden hat denn geheiratet? Und wer wurde geheiratet?
Volkseigene Ersatzteilspender
19. September 2010
In einem lesenswerten Artikel für die F.A.Z. hat Dr. Stefan Sahm, Chefarzt für Innere Medizin am Ketteler Krankenhaus in Offenbach, auf das Dilemma hingewiesen, in dem sich die Transplantationsmedizin befindet. Denn einerseits verlangt die moderne Transplantationswirtschaft mit ihren langen Wartelisten immer mehr »Frischfleisch«, andererseits sind die ethischen Grundlagen der Organentnahme bei weitem nicht so klar, wie man bei solch einer routinierten Praxis annehmen sollte. Der unsägliche Vorschlag von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, jedermann zum Ausschlachten freizugeben, der dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich und nachweislich widersprochen hat — die regelmäßige automatische Überführung des menschlichen Kadavers in Volkseigentum also — hat zwar eine öffentliche Diskussion ausgelöst, diese lenkt aber mehr oder weniger von dem eigentlichen Scandalon ab: